U Gr'efsische wöchmtlich^emeiuttötzrge AttzetgM «anntniß der Landesart zu erfordern geschienen, ferner denen zum besten des Landes besonders angewendeten Collegiis medicis diele locumbenz üiakicb gegeben, daß selbige die profetus dererjenigen , welche in dem Lande des Curirens einiger Krankheiten sich unterziehen wollen, zumal wenn selbige nicht bereits vorher autoritäre Caefarea von einer medicmi- f^en ^acultdt mittelst Ertheilung der graduum auf die auf das ganze teut.
Reich sich erstreckende Approbation erhalten , genau untersuchen sol- kn Bey diesen Umständen aber von keiner Obrigkeit in Teutschland zu vermuthen stehet, daß selbige die Sorgfalt vor das gemeine und besondere Wohl ihrer Unterthemen so weit aus den Augen setzen sollte, daß in ih- «n Gebieten solchen Personen, welche weder eine autoritäre Caefarea «on riner gewissen Facultat, noch auch aus Landesherrlicher Gewalt von einem in dem Lande befindlichen Collegio medico nach ausgestandenen Examinibus erhaltene approbation auszuweisen haben, eine sreye Praxis nachgefthen wurde.^ ^^ehende Zweifelsgründe deßwegen nichts hindern, weilen ad i) die angeführte obrigkeitliche Gewalt durch die in denen Ent- scheioungsgründen dargekhane Pflicht einer jeden Obrrgkeit so wohl uber- kauvt als be onders in Teutschland ihre merkliche Einschränkung erhalt ad 2 ) dieses aflerrum gar vielen Zweifel unterworfen , angesehen bey denen etwa beygebrachten einzelnen Fällen jederzeit ungewiß dttiden , ob der ante Erfolg mehr von Glück oder der Kunst eines solchen Arztes herzufuhren sev; auch eben dießhalb von einzeln wohl ausgeschlagenen Euren auf die Geschicklichkeit eines Empinci fein Schluß sich machen lastet, weilen üch insgemein ungleich mehrere Fälle zu finden pflegen, dadurch ihreVer- wab o ung die Patienten um Gesundheit und Leben gebracht worden, ^abingegm wahre und mit einer gründlichen Theorie versehene medici sich ton ienen darinnen unterscheiden, daß selbige von ihren gebrauchten Mit.
^bäciae Rechenschaft zu geben wissen, mithin die Wurkungen dersel- d n a cht lediglich dem Glück, sondern ihrer Einsicht in di- Krankheit zu. ,. Lciken sind! auch bet) einem wiedrigen Erfolg man von ihnen ,o viel «- sichert s-yn kann, daß solche« nicht durch übel angebrachte moMcamer.- .- sondern bloß durch -ine alle menschliche Kunst uberst-tg-nd- Größe de»
’i; bcrvorgebracht worden. Interdum dotia plus valet arte malum ™a, ) roetm auch gleich 6cnen promotis s-lbst-n durch den fadum do- Anralem kein ius prohibendi ju theil wird, dennoch nach Maaßgabe deff-n, wa« in eenen Lotscheidungsgründen enthalten, einer jenen LJong-


