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wöchentliche

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gmelMüßW Knzcigcn «Nb Mchrtchm Sechstes Stuck.

Dienstags den 6un Februar- 1770;

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstadtischer gnädigsten Erlaubnis.

Fortsetzung wn dem neuesten Religionszustande in Holland.

z) Von der Are zu predigen bey .den Holländischen Refor- mirten.

jetzige herrschende Art zu predigen unter den Holländischen Re- VgC/ formirten ist nicht völlig analytisch und auch nicht synthetisch. Zh- re Predigten bestehn in einer kurzen Einleitung zu dem Texte, in einem Gebete, das allemal über eine viertel Stunde dauert und Kla­gen und Wünsche in sich begreifft; in einer eritischen Untersuchung der Textesworte, die mehrenrheils über eine Stunde dauert, und darauf in Nutzanwendungen , die nach dem Lehrgebäude dessen, der predigt, ein­gerichtet und erstlich auf die Gegner, hernach auf die Sünder und end­lich auf die Auserwählten gerichtet sind. In Ansehung der Stimme und Geberden, wissen sie ihre Anwendungen gemeiniglich sehr andringend zu machen. Bey der wörtlichen Erklärung des Textes , die den größten Theil der Predigt ausmacht, zeigen die Holländischen Redner ihre Stär­ke- Bücher wie GlaffenS Philologie, liegen deswegen beständig aufdem

3 Studier-