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wöchentliche
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gmelMüßW Knzcigcn «Nb Mchrtchm Sechstes Stuck.
Dienstags den 6un Februar- 1770;
Mit Hochfürstl. Hessen Darmstadtischer gnädigsten Erlaubnis.
Fortsetzung wn dem neuesten Religionszustande in Holland.
z) Von der Are zu predigen bey .den Holländischen Refor- mirten.
jetzige herrschende Art zu predigen unter den Holländischen Re- VgC/ formirten ist nicht völlig analytisch und auch nicht synthetisch. Zh- re Predigten bestehn in einer kurzen Einleitung zu dem Texte, in einem Gebete, das allemal über eine viertel Stunde dauert und Klagen und Wünsche in sich begreifft; in einer eritischen Untersuchung der Textesworte, die mehrenrheils über eine Stunde dauert, und darauf in Nutzanwendungen , die nach dem Lehrgebäude dessen, der predigt, eingerichtet und erstlich auf die Gegner, hernach auf die Sünder und endlich auf die Auserwählten gerichtet sind. In Ansehung der Stimme und Geberden, wissen sie ihre Anwendungen gemeiniglich sehr andringend zu machen. Bey der wörtlichen Erklärung des Textes , die den größten Theil der Predigt ausmacht, zeigen die Holländischen Redner ihre Stärke- Bücher wie GlaffenS Philologie, liegen deswegen beständig aufdem
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