) LL Gicfflsthc wöchentliche gemeinnützige Anzeigen
bie Epiiepfie würklich bekommen, und schon jwey Kinder daran gestorben, und andere gefährlich krank darnieder lägen; Als hat man solche- dem Publico hierdurch zur Nachricht öffentlich bekannt machen und zugleich jedermann vor sothanem höchst verderblichen und schädlichen Mutter-oder Brandkorn sich zu hüten, mithin keine Brodfrüchte, ehe und bevor solche, mit dem Sied, oder auf eine andere Art, von selbigem wohl gefeget und gänzlich gereiniget worden, mahlen und backen zu lassen, wohlmeinend warnen wollen. Giessen den r^ten Sept. 1770.
Fürstlich Hessische Regierung dasclbsten.
Anzeige.
Nachdeme in Befolg derer unter dem i8ten Julii und -ten August 1768. in öffentlichen Blättern geschehenen Bekanntmachungen, daß unter dem Verlust seines Hypothekenrechts diejenige Gläubiger, welche gerichtliche Hypotheken zu Großenlinden haben, solche wenigstens extraktive dem Stadtschultheiß emgeben sollen, bis Hierher noch nichcö emgegeben worden ist, dieser Säumnis aber nicht länger nachgesehen werdest kann, als sollen alle Gläubiger, es seyen Kuchen, Schulen und dergleichen pia corpora oder andere privat Leute, in 6« Wochen dem Stadtschreiber Wenzel jun, entweder eine Abschrift oder einen extrakt der Hauptpunkten der Obligation so gewiß übergeben, als sie sonst ihres Vorzugrechts ganz verlustig erkläret werden sollen. Giessen den 2oten Sept. 1770.
Fürst!. Heßisches Oberamt daselbst.
L. w. Meyer.
Frucht Und andere Preiße am Markttag den 29, Sept. 1770. ist von voriger; Woche gleich und ohnverändert.
Diese wöchentliche Anzeigen werden von dem Verleger Johann Philipp Krie aer Universitäts Buchhändlern bieselbst, an die Herrn Liebhaber gegen einen Rthlr. halbi ahrige Pränumeration geliefert. Einzelne Bogen werden fi1r4.fr. ausgege« bew. Man kann auch den Herren Liebhabern mit denen schon herausgekomme- ney Stücken dienen.


