zr6 Gressische wöchLttdUch^gemckttttötzige Anzetzett
Avertißement/
Dem Publico wird hiermit bekannt gemacht / daß des hohen teut- schen Ritter Ordens zu Marburg in Hessen / gleich vor dem Elisabetha Thor an der Lahn liegende stey eigenkhümliche und in vorigen Jahre erst mit einem von Grund aus neu aufgeführken Wasserbau versehene mithin in dem besten Stand sich befindende Mühle bestehend inMahlgängen, und einen Schlaggang, der auch zugleich zur Schneidmühle in einem besonderen Bau eingerichtet, und in welche Mühle ein Drittel der Stadt Marburg samt dem Dorf Marchbach gebannet ist: nebst einem von Stein ausgeführten Mühlen und Wohngebäude, wozu auch nothdürftige Stallung, räumlicher Platz um Schneid und Werkholtz zu legen, auch ein Küchengartgen am Hauß, samt einer Wiese am Cölbel Weg zu Fütterung der Thiere, wie nicht weniger die von deö hohen Ordens Gerichts unter- thanen dabey zu leistende erforderliche Bau, Hand, und Fahrdienste gehörig , auf nächst künftigen Petri Tag 1770. in einen anderweiten sechsjährigen Temporalbestand ausgethan werden soll, und dazu auf Mittwoch den i sten des nächstkommenden Monaths Novembr. icrminus zur anderweiten Verpachtung allhier auf hiesiger Landcammer anberaumet worden.
Als können sich diejenigen so zu dieser Mühlen Pachtung Lust tragen auf gedachten Tag oder auch vorhero einfinden die Conditiones vernehmen und ihr Geboth thun.
Sollten auch ein oder andere lieber diese Mühle in einen Erbbestand nehmen wollen, so isi man solche darauf ebenfalls gegen billige Conditiones zu überlassen geneigt. Indessen müssen die so auf ein oder andere Art pachten wollen sich Mlt Httimoniig von ihren rest>ecti von Obrigkeiten, daß, sie Mühlenverstandige Meister, auch genugsameS Vermögen dazu besitzen versehen. Landcömmende Marburg den'-4ten Oct. 176-.
Von Landcommenthurey wegen.
Anzeige.
Der Hochgräfl.Witgensteinische Regierungsrath Herr I. F. Brandenburg laßt durch ein gedrucktes Avertissement fub dato Lasphe den igtcn Septembr. 176-i bekannt machen, wie er gesonnen eine historisch practi. sche und rechtliche Erzehlung, wie auch Geschichte derer in der Grafschaft


