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M ist gewiß? daß man (U hilliAM tz-e ms^keZahchun-
Hert, wo man inTeutschland eiMe-Umversitgteu anlegte, auf welche« Das römische und canonische Recht gelesen werden müßte, sezzen muß. W bekräftigen dieses auch viele Uckunden dieser Zeit, welche von verschiedenen Rechtsgelehrten mit grosem Fleiß gesamlet tpo^eri sind. , %
Kaiser Max. I. befahl nachhero in der YermdMNg d.es unter ihm er- richteten Cammergerichts den Kebmuchdes rWischen Rechts, WM ohne politische Absichten, welche auch seine Vorfahxen darunter hatten, dem.Eam« mer/ichter und Veysizzer ausdrüklich jedoch mit Behutsamkeit * und bestätigte mithin die Einführung.
- Da nun einmal das römisch Mstiniamsche. Gsstzbuch Deutschlands ^Schulen und Gerichte in seinem ganzen Umfang betreten hatte, und sich immer antzhulicher machte, sokonte es nicht fehlen, daßhie vaterländlichey Gesczze und Herkommen gross Norh leiden mußten. Die Liebe zu dem Hemden Recht wurde herrschend; alles mußte nach dem Sinn der römi- .fchen, in unendlichen Men unschiklichen Gesezze beurt,heilt werden; mW -v.exgaß, daß yaffeibjge nur dn der Absicht in. Deutschland angenommen, Ivo es an hinlgnglichen.ch'.helmischen Verordnungen fehlte (tamquamiusCub- iidianuni): kürz Lehrer und Richter bildeten sich nach dem römischen Geist, vud behaupteten die Fortsezzung des römischen Reichs bey dD teutschefl Kaisem fälschlich.- So mishandelten sie ihr Vaterland auf du ephärmsich- sie Art. Es hat,die ihm dadurch zugefügte Wunden empfunden.
Die bewegtesten und grösten Rechtsgelehrten neuerer Zeiten- Mük des'Vsterlgndes , ich nenne nur emenLonrmg.xM yne^s Hert/ Orakel der Rechtsgelehrthejt, sahen-das gross Uebet Teutschtandss ei^ von einem wahren patriotischen Eifer geleitet bestrebten fit sich aus Mn .'Kräften- demselben noch abzuhelfen. Sogros der Schwarm ihrer Keg- ner, und.so schwer ihre-Bemühungen auch waren,.sto erhielten.sie deiuwch Mm vollkommncn Triumph über sie, über d-re FeuWe.des Vaterlandes. ^BWn.drMte rhnmschon der gänzliche Rchsi-i ^und bald.-hörte urchMWM t'fsstrkeinen Romanisten mehr. Vnsew Zeiten gWeffen die Frucht von W V’ «>. . v;.C L , . : M *1 . n 4 MV.An
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