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hat, und wie billig auf dieselben zunächst sein Augenmerk richtet; so könnte er die Verfügung treffen, paß die Interessen des, an einem sichern Orte als eisern untergebrachten Capitals, demjenigen von feinen Verwandten ausgezahlet würden; welcher durch ein hiezu ausdrükiich zu verordnendes Collegium unpartheyischer und einsichtsvoller Manner jährlich vor den wür­digsten unter ihnen erkläret, und durch ein, mir der Unterschrift dieser Richter und einem zu diesem Zweck zu stiftenden Siegel, bekräftigtes Zeug- niß und Aßignarion, zu dem Empfang der Interessen des geflittereu Ca­pitals berechtiget worden. Doch dürfte keinem das Prädicacdes Würdig­sten länger als auf ein Jahr zuerkannt werden. Gesezt auch, daß derjeni­ge, welcher auf diese Weise Ehrlich vor den Würdigsten erkläret würde, nicht eben der bedürftigste wäre: so stehet doch zu vermuthen, daß dersel­be diesen Zuwachs seines Vermögens auf die nützlichste und dem Zwekke der Stiftung gemäffeste Art anzuwenden wissen werde. Und da ein jeder Ver­wandter die Hoffnung hätte, durch ein gutes Verhalten zum Genuß die­ses dem Würdigsten zukommenven Vorrechts zu gelangen; so würden auch Die meisten zur Beeiferung im Guten angereizt werden. Sind keine oder rmr unwürdige Verwandten vorhanden; so substituire man andere Familien, oder wende das Geld aufdie Erziehung der Kinder unwürdiger Verwandten. Da das gemeine Beste mit dem wohl oder übel geordneten Ehestande in so gros- str Verbindung stehet; und bekannt ist, daß viele reiche Fräulein oder Witt- wen nicht heyrathen wollen: arme hingegen, ob sie gleich nicht selten gro­ße Vorzüge und gute Herzen haben, nicht heyrathen können : so würde Heyden wohlgerathen werden, wenn der Stifter eines Capitals verordnete, daß eine Fraulein, als Fraulein z. E. ifo oder joo fl. sobald sie sich aber verheyrathet, z. 4. bis 600 ff. nach glaubwürdigen Zeugnissen von ihren Umständen und Aufführung, jährlich erhielte. Würde sie zur Witwe; so bekäme sie wieder nm 200 sl. oder nach Bünden der Umstände, ein meh­reres. So bald sie sich aber wieder verheyrathet, bekäme sie die 4 biß 600 st. abermahls. Das übrige von den jährlichen Interessen würde sogleich |u dem Capital geschlagen. Was insonderheit diejenigen betrift, welche Durch Armuth an ihrer Verheyrathung verhindert, auch wohl zu mancher- key Vem'mdrgungen verleitet werden; so könnte man das Capital kaum besser anwenden, als wenn die jährlichen Interessen etwa unter 20 Paar junge Eheleute dieser Art vertheklet würden, und dieses auf 10 Jahre, un- ter der Bedingung, daß, wenn fic in gute Umstünde kommen (eilten, der

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