> und Nachrichten. 4ZZ

bern Lesern, die sonst auf Wochenschriften keine Achtsamkeit schlagen, ver­bindlich machen, wann zumahlen die darzu gebrauchte Werkzeuge richtig beschrieben werden, damit diese Beobachtungen mit denen in anderen Ge­genden verglichen werden können. Nachfolger werden sie gewiß fin­den ; und alsdann laßt sich hieraus zum allgemeinen Nutzen etwas erwarten. .

Avertifiement.

Demnach die Freyherrlich von Hessische Herren Erben gesonnen ihre indem Cburfürstllch Maynz,scheu Dorf Mardorf und dessen Gemarkung bey der Amöneburg gelegenes freyadeliches, von allen Diensten, Conm- bution und Land befreytes Guth aus freyer Hand durch ihren hierzu spe- cialiter bevollmächtigten an den Meistbietenden käuflich zu überlassen, und denn sothanes Guth bestehet

i) In einem langen Bau, worinnen das Wohnhaus begriffen, so dann Scheuer Ufid'Stallungen, benebst einem räumlichen Hosplatz, auch Gemüß - Baum - und Graßgarten.

2) Einem Graß-und Baumgarten samt einem Teich am Dorf, ohn- gefähr Morgen haltend, mgleichem einen Grasgarten nahe dabeyvon ix Viertel-

3. 52. Morgen Ackerland in circa der Morgen »50 Ruthen, die Ruthe 16. Schuh haltend.

4) i g Morgen Wiesen in der besten läge.

5) Einen Teich nahe an der Mardorffer Hardt jedoch dato ohne Wasser bestehet.

Dabey auch folgende gerechtsame mit gedachtem Guthverknüpfet sind, als . 4 l

,) der freye Zapf von Bier und Brantewem rm Hof.

r) Die niedere Mikjagd in dem Mardorffer Felde.

z) Alle Nachbarliche Nutzungen an Holz, Wiesenwachs, auch Viehtrieb und M'tschaferey, wie Pie Looße fallen.,

3) Zehen Wagen Zehend Heu, so .auf gewissen Höfen in Mar- dorff haften, und von solchen ohnenkgeldlichln dem adelichen Hof jähr­lich müssen geliefert werden. ,,

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