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Wiefffsche
wöchentlich -
Sechs und Dreissigstes Mllck.
Dienstags dm 6tm Gepe» 1768;
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Mit Hochfürstl. Hessen- Davmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.
Beschluß der Nachricht vsrBMpps r aus. dem Englischen- überMr. .
L^lenn ein Türke stirbt, so fasten die Weiber sogleich meder und SJgSfc schreyen, ^ein Gebrauch der bey allen Einheimischen üblich ist) Ssqö und Wen dar'inne fort, bis dec Körper begraben ist ; welcher demunaeachtet so bald, als möglich fortgeschast wird, denn sie lassen ihn nicht länger liegen, als so lange, bis sie ihre Anverwandte, die sich in der Stadt äufhalten, von dem Todesfall benachrichtigt haben. Das erste was sie chun, ist, dass sie den Körper auf einer , langen Tafel waschen, welche jedes. Hara * zu, diesem Endzwecke chat. Hierauf werden alle natürliche O'efnssngeü,.' mit Baümwolle zugestopft, um aller Feuchtigkeit vom Äüswerfen zuvorzickömmen , welches den Körper unrein machen wür"- de. Alsdann wickeln sie ihn in ein reines baumwollenes Kleid ein, und legen eS in eine Art von Sarg, meistens so, wie Pie unsrigen, nur daß der De- ckel in der Mitte eim Leiste ch'G MpW ein Slüch.Holtz ungefähr einen Kuß lang, welches in die Höhe stehet, woraus der eigene Kopfputz des Ver-
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•' Äflr« ist der allgemeine Name, den matt den verschiedenen Theilen der Stadt ' MEM M- MWWM yÄt


