MO Mesische w§chmelich- gemeittttütztze Anzeigen
Avertißement.
Rachdeme von HochfürDcher Regierung zu Giessen, anbefohken worden, vaß zu Aufrechthaltung des Credits und Sicherheit derer Credi- torum neue Pfands und Hypotheken-Bücher aufgerichtet werden sollen;
Als werden alle diejenige, welche denen hiesigen Amts-Unterthanen, Geld auf Güter dargeliehen haben, hiermit citnet und erfordert, ihre habende Obligationen a dato binnen einem Vierteljahr so gewiß in Original! dahier zu produciren, und solche eintragen zu lassen, als gewiß sie nach dessen Ablauf ihres juris pradationis verlustig erkläret, und weiter nicht damit gehöret werden sollen. Blanckenstein den 6ten Julii 176-7. •
Fürst!. Hessisches Amc hieselbst Ludwig Heß.
^achdeme höheren Orts gut gefunden worden, daß neue Hypothek quen-Bücher verfertiget, und solche auf vorgängige Untersiichung derer verschriebenen Stück m richtigen Stand gefetzt werden sollen : Als wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht, und denenjenigen Creditoribus welche gerichtliche Verschreibungen in Händen haben, und solche in die Dypothequen-Bücher eintragen zu lassen gemeint sind, hiermit angefügt, baß sie in Zeit sechs Monathen, deren r. vor den ersten, r. vor denzwey- ten und 2. vor den dritten Termin peremtorie anberäumt werden, die original Obligationes vorzeigen, und eine beglaubte Abschrifft davon und denen verschriebenen Unterpfändern bis dahin eingeben oder sich gegenfals gewärtigen sollen, daß diejenigen, welche sich damit in termino gehörig gemeldeten ihrer Ordnung werden eingetragen und deoensohneingetragenen, werden vorgezogen werden, wie dann diejenige Oredirores, welche Verschreibungen , so in der Stadt Giessen oder in deren Bann gelegen sind, in Händen haben , die Obligation und Vidimus davon dem zeitigen Bürgermeister m Giessen,
Die in der Stadt Grosenlinden oder deren Bann gelegen« Verschreibungen dem Schulcheiß daselbsten:
die im Hüttenberg gelegene Verschreibungen dem Fürstlichen Renkb- meister Peitmann daselbsten. p
Die aber in denen Gerichten Heuchelheim- Lollar- Steinbach, Stadt Stauffcnberg, und Trohe gelegene Verschreibungen, demFürsl- lichen Steuercommissario und Ober-Amts Secretario Lyncker emzuhän- digen und sich darnach zu achten Haden. Giessen den 18. Julii 1767.
Fürstlich Hessisches Oberamt daselbsten.
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