Ausgabe 
27.10.1767
 
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H1 <5iefllfd)e rvöchentlich -- AemeLttttSyrge Anzeigen gemachten Austheilung general Befehle an alle Beamten erlasset, damit die­se das repartirte Quantum sofort, nachdem von ihren untergebenen Aem- tern in Händen habenden Etats {übrepartiren, solches erheben lassen, und an den Beamten des -Orts oder Amts, wo der Brandbeschädigte ge­sessen , ohnvrrlangt einsenden könnem

Jeder wird seinen Beytrag Mig thun, da er unmerklich, propor- tionirt und die Noth gegenwärtig ist und er bey eigenem Unglück auf gleiche Beihülfe sicher rechnen kan. Diese Anstalt ist einfach und erfordert äusser dem ersten Anschlag, so wenig eine Menge Bedienten, als vor der Hand eine baare Anlage oder einen jährlichen Beitrag, welcher so schwehr aufzubringen, als solcher gemeiniglich unzureichend ist. Wenn der ganze Staat einen unglücklichen in gewisser Verhälkniß entschädiget, so mercket keiner, daß er etwas mehr als ein Almosen reiche.

Wir wollen festsetzen, ein Fürssenthum bestehe aus Hausern davon seyen jedes zu woo ff. * jedes zu ifoofi.-^- zu icoofl. zu foo|J, und ^zu zoofl. im Anschläge; wir wollen annehmen, es fgje ein halbes Dorf abgebrannt, welches nach dem Anschlag 2.113$ fl. 20fr. zu entschädigen koste; so ergiebt nachstehende Tabelle, welchen geringen Beitrag jeder Eigenthümer seines Hauses abzuführen habe. Nemlich

40,000

ff. L o kr.

Wer wird um einer solchen Kleinigkeit willen nur den geringsten Anstand nehmen, in eine Verbindung zu tretten wodurch das Capital seiner Woh­nung eben so sicher gesezt wird, als wenn solches auf einem unbeweglichen Grundstück haftete. y u;m

Durch eine solche Gewährleistungs-Gesellschaft werden alle Colle- eten vor Brandbeschädigte, die Nachlässe rmd Wohlthaten, die der Lan­desherr

Häuser

jedes taxirt ff.

erträgt

jedem Beytrag

Total fl-

kr.

3000 -

2000 -

-ist. 20 kr.

4000

9

fooo -

- IfOO -

- , fl. .

fooo

9

§000 -

ICOO -

- » 40

- BB

20.

15000 -

sOO -

20

5000

9

9000 -

ZOO -

12

1800