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,6) Soll sich niemand unterstehen, die Chrr^äm-Thy^RhyaB zu tadeln, wenn sie in fremder Leute Gesellschaft ihre offenherzige Gedanken von den Fehlern dieser oder jener Personen sagen. Ihr Veruf bringt es mit sich, darüber frey zu urtheilen.
17) Sollen sie sich in Kleidungen tragen dürfen, wie sie nur immer wollen. Es soll so gar den alten Jungfern, wie den Weibern und Betschwestern erlaubt seyn, sich zu schminken und sich nach der neuesten Mode in allen Farben zu kleiden, als welches wir für höchst nöthig halten, damit keine würdige Person abgeschreckt werden möge, dieses Amt zu übernehmen. ' Die Fortsetzung folgt.
Man sieht schon aus diesem kleinen Auszug, wie vortreflich, wie vernünftig und weise diese Gesetze sind, Patriotischgesinnte Leser werden mit mir wünschen, daß sie um ihres unaussprechlichen Nutzens willen auch in unser» Gegenden allgemein möchten genehmigt und bekannt gemacht werden. Ich wenigstens getraue mir Bürge dafür zu seyn, daß wir alsdann in we- mg Jahren die vollkommene Glückseeligkeit geniesen würden, die gegenwärtig durchgängig im Lande Fochi herrschet. - ll -
Akademische Neuigkeit.
Unter Vorsitz Herrn D. Georg Ludwig Alefeld, bestieg den 7. May den Medicinischen Catheder Herr Sebastian Christian Kortholt aus Göttingen um den GradumDodoris medicinae $u erlangen, und disputir- te de Haemorrhagiis in genere über rhefes; die Materie aber von den Blutflüffen er in einem aparten Tractat zausuführen gesonnen ist.
AvertiHement.
Es ist von Hochfürstlicher Negierung zu Giessen occafione vorgekommener Mangel bet; denen Hypotheken-Büchern einigen Aemtern die Verordnung geschehen, daß durchgängig neue Bücher verfertiget und hierzu die Creditores zu Vorzeigung ihrer Verbriefungen öffentlich litiret werden sollen. Ob nun zwar bey dem dahiesigen Hypothequen-Vuch bisherokeine besondre Unrichtigkeit wahr zu nehmen gewesen, so hat man doch, um sicher zu g'hm und besagtes Buch gründlich zu untersuchen, auch oben bemeldter Hochfürstlichen Verordnung schuldiges Genüge zu leisten, Ter- mmum auf Montag den uenJunn laufenden Jahrs bestimmet- und werden


