zro Gressische wöchentlich r-gememttützl'ge Anzeigen
samkeit und Rechtschaffenheit trettet zurücke: wozu braucht «ran euch in unfern aufgeklärten Zeiten?
Aus Begierde, die Zeit zu geniessen, verdirbt man sie oft ganz. Wer die Zeit recht geniessen will, der muß sich wohl in acht nehmen, daß sie ihm nicht allzu geschwind verstreicht. Hat man ein paar müßige Stun-- den; so muß man eine solche Gesellschaft suchen, durchweiche man vergnügt und aufgeräumt wird. Wenn ihr spielet; so fliehen einige Stunden, wie Augenblicke dahin; wenn ihr aufhöret; so seyd ihr vielleicht verdrüsli- cher als zu vor. Ein angenehmes Gespräch ist ein weit beßrer Zeitvertreib. Man freuet sich, wenn man nach der Uhr sicht, daß man noch eine oder zwo Stunden übrig habe, eben so vergnügt zu seyn, als man in der vorhergehenden gewesen ist. Lauft aber die Zeit so schnell herum, daß man an dem bestimmten Ende derselben ist, ehe man es gewahr geworden ist und ehe man das darinnen genoßne Vergnügen recht empfunden ; so hat man die Zeit, die man zu seiner Veränderung ausgesetzt hatte, wirklich nicht genossen. Es ist eben so gut, als ob man gearbeitet hätte, da man die Ruhe in der That nicht gefühlt hat. Ganz müßig zu gehen, ist eine Kunst: aber es ist Wch eine größre Kunst, müßige Stunden recht zu geniessen.
Avertißement.
Nachdeme Johannes Schmidt, von Nr'ederweidbach, Fürstlich. Amt Königsbergs, vor einigen Monathen mit Frau und Kinder bey Nacht und Nebel auf und davon gegangen, und ihme als einem pflichtvergessenen Unterthanen nunmehro sein zurückgelassenes Vermögen jedoch nach vorgängiger Abtilgung aller liquiden passiv - Schulden , confiscirer werden M: Als wird dieses allen denenjenigen, welche an gedachten Johannes Schmidt etwas zu fordern haben zu dem Ende hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß sie sich auf Donnerstag den $. Novembr. 9. c. bey dahiM Fürstlichem Amt ssrb poena praeclufi öhnfehlbar cinfinden, ihre Forderungen bebörig liquidsten und sodann des weitern was Rechtens gewärtigen. Gegeben Königsberg den 19. Septembr. 1767.
Fürstlich Hessisches Amt daselbst.
Nach


