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i fl. 6 fr. ipf.
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Halbe derto
Viertels detto
Viertels detto - - -
Königlich-Frantzösische Laub - Thaler
Silber-Sortenwerden, wie oderwehnt, von dem ersten Tag Junii ami. curr. für ausdrücklich verrussen geachtet, können mithin demnächst, äusser denen herrschaftlichen approbirten Müntz-Stätten, nirgendswo, und m keinerlei) Zahlungs-Art, angebracht, oder ausgegeben werden.
Churfurstlich-Bayerische halbe Gulden de anno 174^. detto von verschiedenen Jahren - - -
Herzoglich-Würtembergische detto - ♦
Halbe detto
Alte Französische Thaler, oder Louis blancs
und der Reichs-Stadt Franckfurt, Conventions-masigausgepragte, mit der Jahrzahl und dem Wappen derer Herrn Müntz-Stande bezeichnete
1 Kreutzer-Stücke -- - - - 1 fr. ~
Alle von oben erwehnten Müntz-Stätten ausgeprägte Heller-Stücke - i'pf. AeltcreKayserliche undvormahlsgerechteReichs-dpecies-Thaler ifl. izkr. Halbe detto oder Gulden <•
- 55 kr. 1 pf.
r fl 16 fr. -
1 fl. 8 fr. -
1 fi. fi fr. - - 56 kr. - - 18 kr. - - 27 kr. - - 15 fr. -
v , 25 fr. -
Alle übrige in vorstehender Verzeichniß nicht benannte Gold-oder
Wae verlange wird.
Es wird vor eine auswärtige Familie, eine Person zur DienstMagd, so eben nicht zu jung von Jahren ist, übrigens aber im Kochen und Hauß- wesen ziemliche Erfahrung hat, verlangt und ein raifonabler Jahrlohn versprochen, mit Ersetzung der ReißKosten ; Diejenige welche solchen Dienst anzutretten gesinnct ist, kann sich bey dem Verleger dieses Wochenblatts in Zeiten melden und nähere Nachricht einhohlen.
Ein Kleider, oder Büchek^SchrärÄ mit wachstücherne Thüren von miitelmäsiger Gröse. Wer dergleichen zu verlehnen hat, kann sich bey Verlegern dieser Anzeigen melden. Man erbietet sich eine gute Zinse davon zu > gebev.
EM- und ans passirende vom i6ten ITTertt r-76;. bis den 22. Htem. waUchsr den u. Ein Französischer Obrist Herr Heister, paß. v. Marburg nach Straßburg hierdurch.
k7euffädrerthsr den 16. D-r Wachtmeister Meyer von Husaren bringt <int WeibvPerson in hiesiges Skockhau- ein,
Selzcr.


