16 Gl'estsche wöcheMrch -- gemeinnützige Anzeigen
Vor ein Eichen Vau-Holtz r s bis r 6 Fuß lang und zwey Fuß ins Beschlaa aus dem Stadtwald und Hangenstein zu fahren 2 ß. Vor dergleichen von 10 bis 14 Schuh und anderthalben Schub ins Beschlag 1 5 t f n\k Von weiters entlegenen Orten nach der Weite, doch daß wegen des alsdann nur emmahl geschehenden Auf-und Abladens zwey fünftel von i-der weitern stunden weniger bezahlt werden.
Vor eine Bauhortz Fuhr mit vier Pferden aus der Stadt auf einen Zimmer-Platz zu fahren 12 alb. mit zwey bis drey Pferden 8 alb mit einem Karch 5 alb. Vor eine dergleichen aus dem Stadtwald mit 3 bi14 Pferden 1 fl. 4 alb. D *
Einen Centner Fracht von Frankfurt anhero zu fahren nach Unterschied der Zeit, guten und schlimmen Wegen Ls alb. bis i st.
.. ß‘n! Wein-Fuhr einschließlich des Weeg-und Brückengeldes, dis Merl 9 brs 10 alb.
Vor eine Ruthe Stein aus dem Hangenstein zu fahren 20 ff. Von der Harth 12 ff. p
Vor einen Karn Harth, keimen 10 alb. rauhen keimen t alb
Vor einen Karn Kiß oder Sand von der kahn herein zu fahren r alb von weiterer Gegend 4 alb. ' ' ’
Vor einen Karn Mist hinaus zu fahren s bis ü alb. wenn es weiter 6 bis 7 und ein halben alb. rour<l
Vor einen Karn Heu, Grommet oder Früchte herein ju fahren 4 biS 7 und einen halben alb. 4 4
Vor einen kehn-Klepper auf einen gantzm Tag 1 ff. den halben Taa , s alb..wenn der reisende damit mehrere Tage auSbleibt, und das Futter giebk, mglich 20 alb. und wird hier kein Tranckgcld bezahlt. 0
Wenn der Werth der Gold und SilbereSorrcn weiter herunter gesetzt werden wird; So sollen auch der Preist der Maaren des Taa- Handwerc.sund Fuhrlohns nach Adwürdigung sofort herunter gesetzt,"ind "» “ 3“ " 3‘“"" »*•'
haben lowohl Freue als Unfteye bis auf anderweite Ver- mdnung sich genau zu achten, und über den Taxe nichts zu geben noch au nehmen, auch diejenige welche um einen höher» Preiß zu erzwingen Ne ‘^rVCn um dm Tax« nicht abgeben, noch Arbeit und Fuhrwerck darum ^rastiren wollen, oder auch würcklich mehreres nehmen, zur gleichbaldiaen ^kcey-DWtatlsn Mannt zu machen. Die Obmänner be- denen Zünff-
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