68 Gr'esische wöchentliche gemeinnvtzige Anzeigen

gen , oder da sie dergleichen zu marwreniren nicht im Stand waren, solche Lurch öffentlichen Verkauf an diffeitige Unterthancn zu überlassen- wozu ihnen eine Frist von einem viertel Jahr verstattet wird, und dieses alles bcy Vermeidung nahmhafter Strafe; und endlich 6) auch fürehin kemlm Aus­wärtigen ein Stück von sothancn pachtbaren 'Landercyen, adiudkiit oter erblich verkauft werden solle rc.

Nota. Mit der in dem vorigen Blatt bekanntgemachten Hochfürstlich- HeffenDarmstadtischen Verordnung wegen Bestrafung der Dicberey, ist eine von einer hohen Vormundschaftlichen Regierung zu Braunschweig im Dillenburgischen den 2iten May 1762 publicirte Verordnung vollkom­men conform.

UM auch, selbst gegen uns unpartheyisch zu sepn, theilen wir folgenden Brief mit.

Meine Herren! x

Es ist löblich, daß Sie den Thoren ihre Thorheiten vor Augen legen, Md sie zu bessern suchen. Noch löblicher ist der Vorsatz des Herrn 2ln- rhropophil, der die Thoren, die noch zu retten sind, aus dem Grund heilen will. Aber daß Sie mit dem Herrn Anrhropophü, die Thoren Ü7arrcn nennen, das mißfallet mir. Ein Narr ist eigentlich derjenige, der, in physikalischem Verstand, keine Vernunft hat. Ein Thor aber hat seine natürliche Vernunft; er hat aber verdorbene Sitten, und mehrentheils auch einen bösen Willen. Er ziehet das scheinbare dem wahren Guten vor; und gerad da, wo er unrecht handelt, meinet er wohl zu handeln. Er merket manchmal selbst, daß er thöricht gehandelt habe, der Erfolg zei­get es ihm, und dennoch handelt er von neuem eben so. Er weis es manch­mal, daß er ein Thor feie; er fönte cs immer wissen; aber er ist gegen sich selbst blind. Von dergleichen Thoren ist die Welt voll. Aber sie Darren in nennen / das verbietet die heilige Schrift bei schwerer Strafe.

Ich bin mit vieler Werthachtung,

Dero

ergebener Diener, Ludovlci.

\ ' Zu per-