wöchentlich-
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Siebzchendes Stück.
Dienstags dm 24tert April 1764»
Mit Hochfürstl. Hessen - Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.
F-rhsttzMg der Anmerkttttgen über den A^erbav.
mil^c. einen Acker haben bauen (affen > wenn man die ZVGpV $ufc ^b'^ung des fleisigen Pflügens leugnen wollte. Gleichwohl 11 wird ein Ackermann, wenn man ihm vorwirft, daß er sein Land nicht genug geackert habe, zur Rechtfertigung seiner Faulheit sagen, daß, wenn man den Acker oft pflüge, die Sonne seine Kraft ausziehe. Auf diesen nichtswürdigen Einwurf haben wir schon geantwortet. Um aber der Faulheit alle Mittel, sich zu entschuldigen zu benehmen; und zugleich dar- zuthun, daß die wohlgebauete Aecker nicht einmal durch die Früchte, die sie vorbringen, ausgesogen werden; so ist es genug, nur zu erinnern, daß eben das gute Land, welches wohl gebauet worden, annoch so reichliche Ernte bringe, als es vormals unfern Vätern verschaffet hat.
Es ist also ein Grundsatz, der bey dem Landbaue überhaupt angenommen werden muß, daß man die Zinsen von dein Vorschüsse, den man ge* tyan Hat , fein Land wohl zu bauen, zur Erntezeit empfängt. Ich habe einen Pachter gekennt, der als er sich mit Verfertigung allerhand Fuhrwerks - L- R beschaff-


