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22. Wochenblatt.

Zuschlags auf Ratification sich gewärtigen könne, wobei) jedoch unbekannt te Licitanten ratione praeftandorum, auch Der erforderlichen Kennkniß durch obrigkeitliche Zeugnisse sich zu legitiminn haben. Signat. AllenDorf an Der Lumda den i $ Jenner 1777-

Fürst! Hess. Amt Daselbst.

Wir haben bereits in einem Der vorjährigen.Wochenblätter vondem bekannten Herrn Feddersen zu Magdeburg eine verbesserte und veränderte Ausgabe Des bekannten Arndtischen Wercks vom wahren Chrilken- thum angekündiget, Das nunmehro in Franckfurth auf Pränumeration gedruckt wirD. Es giebt 3 Theile in groß 8v, und auf jeden wird 4; fr. voraus bezahlt, Der aste Theil aber wird nächste-Osicrn geliefert.

Kriegerische Buchhandlung.

Bey Dem Handelsmann, Johann Wiirhelm Hast in @iefjen, werden in Commißion 12 Sorten Tusch verkauft, welche von Aug. Ludw. Pfan« nenschmiD in Hannover, »verfertiget such, und in folgenden Farben beste­hen: schwarz, blau, Dunkelviolet, heilviolet, dunkelroth, hellroth, braun, grün, hellgrün, gelb und weis. Alle diese Farben werden von Kennern sehr fein, dauerhaft unD schön befunden werden, und sind solche zugleich geschickt, Durch Mischung alle Übrige Farben zu erhalten, werden auch im Gebrauche nicht anders alö der mehrbekannte schwarze Tusch behandelt. Der Preiß eines einzelnen Stückes es sey von welcher Sorte es wolle, ist. 24 fr. und alle 12. horten, wenn sie zusammen genommen werden z ft. fr. Briefe und Geld werden postfrei) erbeten.

Die Kriegerische Buchhandlung allhier bietet folgende neue Bücher zum Verkauf an: Stolpertus ein junger Arzt am Krankenbette, 8 36 fr. C Collini mineralische Reisen oder Tagebuch seiner Reise welche t>er, schiedene mineralische Beobachtungen über Die Agate und Den Basalt enthalten, mit Kupff. 8v i fl. ;okr. poetische Blumenlese auf das Jahr 1777. von H. Wagner 8v Frf. ,6 fr.

Es soll das Berg-Inspektor Müllerische Meyerey-Guth zu Mal Itter vor Petri Tag dieses Jahr entweder verfällst, oder in Ermanglung eines Kaufets verpsachtet werden, und können Die zu ein oder Dem andern Wtragende sich entweder bey Fürstl. RegierungS.Commision allhier, oder bei;