Ausgabe 
15.7.1777
 
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120 Wochenblatt-

Nachdem mir Endes benahmten der gnädigste Befehl jugekommen ist, das ehemalig von Schwalbachische nun ober dem Hochgräflichen Gesamthaus Solms als ein aperr wordenes Lehnstück anheim gefallens Pachtgefäll zu Kleintinnes, welches bestehet, in $ Achtel i Mesi Korn, 3 Achtel s Meste 7f%0« Hafer und 19 alb. 5 pfenn. Geldzinßen, so alljährlich um Martini nach einem auf gewisse Grundstücke und beten zeitige Besitzer sprechenden Hebregisier ständig und frey erhoben werden kann, und nur zu den bewilligten Rittersteuern Jemen Antheil beytragt, dem Meistbietenden erbkauflich zu überlassen; und dann hierauf bereits Lzo fi. geboten sind; Als wird solches hiermit zu dem Ende öffentlich be» kannt gemacht, damit diejenige, welche davor ein mehreres zu bieten Lust haben, sich binnen 4 Wochen bey mir meiden können. Signatum Ho» henSolms den ?ten Julius 1777.

B- T. Gerland.

Grast. ßohenSolmischer Regierungs.Sscrerarius und bevollmächtigter Mandatarius des Gräflichen Gesamthauses HohenSolms.

Nachdem zu Berichtigung der weyland Durchlauchtigsten jFürstinn und Frauen, Frauen Friedericken Scharlotten, weyland Herrn Landgra, fenMaximilians von Hessen-Cassel, p. m. hinterlassenen Frauen Wittib gebohrnen Landgräsinn von Hessen - Darmstadt, dahiefigen Verlassen» schafts-Sache, erforderlich seyn will, daß die Einheimische und Jnnlän- dische Gläubiger ihre etwa machen könnende Forderungen behörig ad Jnven- tarium baldigst angeben und liquidiren; Als werden gedachte Einheimische und Jnnländische Creditores hierdurch edictalitercitiret und vorgeladen, um a dato binnen sechs Wochen vor dem Fürstlichen Rath Bender dahier, als bestellten Actuario Commiffionis zu erscheinen, ihre etwa habende Forde­rungen anzugeben und behörig zu liquidiren, im Außenbleibungsfallaber sich zu gewärtigen, daß sie nach Ablauf dieses Termins weiter nicht gehöret - sondern damit abgewiesen seyn sollen. Wornach sich also zu achten. Sign, Darmstadt den »4ten Junii 1777.

Von Lommrssions wegen.

8. E. Freyherr von Mosep

Lürfll. Präsident und Eanzler.

Die