Ausgabe 
7.10.1777
 
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Giesser WoPerivlatt.

Ein und Vierzigstes Stück.

Dienstags den 7. Gct-br. 1777»

Mit Hochfürstl. Hessen Darttistävtifchcr gnädigster Erlaubniß.'

Es gehet die Z fahrige Bestandzeit derer Herrschaftlichen

!U Stornfelß sowohl als Ulfe, wie auch Unterwiedersheimauftden22 December dieses Jahrs zu Ende. Da nun, jedoch mit Vorbehalt Hock" fürstl. Rentkammer Ratiftcat.on, selbige auf 3 jährigen Bestandvom itm Januar 1778 an, und zwar die Stornfelser den 8tm Octob« in loco Stotnfels, die Uifer aber Donnerstags den -ten Octobtr in locii Ulfa, und Vie Unterwiedersheimer Samstags den men October ih 1»«^ Unterwiedersheim aufgesteckt und an den Meistbietenden verstrichen werd,» sollen; als wird solches zu jedermanns Wissenschaft bekann aemackl. dns in« intim, welch« «In« CM dl« and« Schafmn in feH,u±t 8<fonn«n, an bim«ldk«n Orten and TagenÄ.

WltthöhÄsim beym Tnlch sich «infinden Mögen, ad» Am« ®6 lech«

Bekanntmachung.

^sllermaßen eingrkommenen Berichten nach zu Offenbach, Biraek und f | D'evesheim, jenseits des Mayns, auch zu Suitzbach, an der Grenze der Herrsschast Epstein, unter dem dasigen Hornvieh aber- malea d,e Seuche sich verspuhren lasset, und starck graßiret; als wird solches Zu zedermans Wissenschaft und Warnung mit dem Anhang be­kannt gemacht, daß niemand au« hiesigem ObrtaMt mit Hornvieh selbiae Gegend besuchen, weniger von daher einiges Hornvieh oder Häute in hiesiges Oberamt einbringen solle. Gießen den 27 Sept" 1777. "

Fürstl. Hess. Oberamt daselbsten.