Einzelbild herunterladen

Gtcsscr Wochcuklakk.

Zwcytks Stück.

Dienstags den 7. Januar. 1777.

Mit Hockturstl. Hessen Larmstädklscher gnadlgfiee Lrlnubniß.

leicdivie-es mir denen Anstalten, wegen Versorgung der Armuth hicst- IJ) ger Stadt, nunmehrv so weit gediehen ist, daß denen Armen, so noch v-v ekwaSverdimenkönnen, darzu Gelegenheit verschaft, denjenigen Ar« men aber, so mir Arbeit nichts verdienen können, der nMige Unterhalt gerei« chet, und also das Gaffen »Betteln abgeschaft werden kann; Als wird rin solches hiemir zu jedermanns Nachricht mit dem Anhang bekannt ge­macht, daß künftighin alle diejenigen, so einheimische als ausländische Ar­men, wie auch die Handwerks-Putsche utld Cbllectanten, so mit kei­nen diesseitigen Herrschaftlichen Coverten- Patenten versehen sind , wel­che sich auf den Straßen hiesiger Stadt, oder vor den Thoren auf dem Betteln betreten lassen würden, sogleich in Vahiesiges Zucht und Arbeitshaus gebracht, auch diejenige, welche dergleichen Bettlern einiges Allmosen reichen werden, in $ Rkhlr. Strafe, so zum Besten der Armuth verwendet werden soll, genommen, nicht weniger diejenige, welche derglei­chen Gassen - Bettler gegen deö Armenvogts Angriff in Schutz zu nehmen sich erkühnen oder wohl gar den Armenpogt zu mißhandlen sich erfrechen würden, ebenfalls zu Erlegung x Rthlr. Strafe contemniret, allenfalls empfindlicher Straft belegt werden sollen. Auch wird bev gleichmcl- siger Strafe das auf die Neujahrs-Tage gewöhnliche Betteln hiermit (in vdr allemahl verboten. Gießen den 28. Decembr. X776.

Fürst!. Police^- und Armen«Deputation dahier.

Veränderungen des löblichen Magistrats allhier.

Sereniflimi Hochfürstl. Durchl. haben den Rathfchüffen Herrn Zo« Hann Philipp Magnus, als Oberburgemeister an die Stelle des abge» henden OberburgemeisterS Hmn Christoph Friedrich Rumpff, auf ge- B wöhn.