Giesser Wochenvlatt.
Dienstags den 4. März 1777,
Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtrschcr gnädigsier Erlaubnis.
Academische Neuigkeit.
CWm 2?f<n dieses erschien Herr Joh. Mich. Lobstein, ordentlicher Pro- Vi fessor der Gottesgelahrrheit, Consistorial-Assessor und Vesperpre- diger auf dem Obern theologischen Katheder, und vertheidigke zu Erlangung der Doktorwürde mit seinem Respondenten Herrn Friedr. Christ. Henr. Lauckhard, seine gelehrte Disputation: de Praecepto Amoris novo ad loh. XIII, 34. 7I Bogen starck.
1
Das bey dieser Gelegenheit geschriebene gelehrte Programms über Matth, f, 44. hat den Superind. und Professor theol. ordin. Arn. Dr. Bechtold zum Verfasser, und ist auf 3 Bogen abgedruckt.
Nachdeme Sereniflimi noftri HochfürstlicheDurchl. auf das Landständische Defidenum wegen derer bey stillen Leichen von denen Geistli- chen, Schuldienern und Glöcknern, gleichwolen ohngemindert fordernden lurium ftolae, per Refcriptum vom zoten pass, gnadigst verordnet haben, baß hinkünftig die iura ftolae bey stillen Leichen für Geistliche und Schulbediente, weilen sie dabey gar nicht bemühet sind, auf die Hekfte für die bloßen Glöckner aber, die ihre bürgerliche Nahrung darneben treu den, auf ein Drittheik derer bishero gewöhnlichen Accidentien festgesetzet, von armen Personen hingegen, wie ehedem, gar nichts gefordert werben soll; Als wird Euch solches hierdurch mit der ernsten Auflage, daß ihr ob dieser Fürstlichen Verordnung siracklich haltet und euch selbsten darnach umerthänigst achtet, ohnderhatten, und habt ihr die Schuldiener und
K Glöck-


