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Giesser

vchenSlatk.

Rtlin rind Vierzigstes Stück.

Dienstags den z. Deccmbr. 1777»

Mit Hochfürssl. Hessen Harmstadklscher gnädigster Erlaubmss.

Mittel wider den Bist toller fauirtx oder anderer Thiere. *)

obalt) ein Viel) unter solchen Umständen gebissn worden, und selbst noch nicht toll ist, muß man das Bein, an weichem gewöhnlich dergleichen Wunden geschehen, einer Handbreit drüber, sogleich feste unterbinden, so mieden Arm vor einer ?cher!aße, um den Rückfluß deS Blutes einigermaaßen zu verhindern. Darauf werden um und in der Wunde die Haare weggeschnitten, die Wunde aber mit warmen Wasser und'g ausgewaschen, und mit einem Schrüvfschnepfer, oder wcrmdir Wunde so tief wäre, daß nicht damit anzukommen, auch wohl gar eia Stück hrrauSgebiffen worden, mit einem Lancette oder einem andern schar­fen Messer scanficirt, in der länge und in der Quere. Nur müssen Job che Einschnitte tief und häufig genug seyn, auch einigemal wiederholt wer­ben; wodey man das Bluten, entweder durch b ständiges Waschen mit einem Schwamm und roarmen Wasser, oder durch hinlängliche groß« iAchrepfköpfe befördert. Wenn nun solches erfolget, streuet man in vir Wmwe eme genuqsaim Menge Spanischfllegenpulver, oder legt ein star­kes Spanischfliegenpflaster oder Salbe auf dieselbe, um dadurch den Reitz, durch den Reitz ab<r den Zufluß der Säfte zu vermehren. Je weniger tief die Wunde des Bisses seyn wird , je weniger große Einsauchungsge- saße sind berührt, und je langsamer der Gift eingesaugt worden, und je eher daher dies Mittel angewendet wird; desto besser und sicherer wird die Wirkung seyn. Ist aber das Gift nicht mehr local, sondern in die G.'blittsmaße üdergcgangen, und das ist es, wenn ein Thier toll ist, so wsrbry weder innerliche nc d äuserliche Mittel helfen.

In Ansehung des andern noch nicht gebissenen Viehes, ist das bt< fle, es sogleich von dem gebißnen zu separiren, damit eS sowohl von des-

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*> S» das Lcip'igcr InkeNigenzblatt Nrc. 37. de Anno 1777.