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174 Wochenblatt.

deren Ansuchen, denen Rechten nach, mit oder ohne Caution zu verabfol- gen seye? Und dann Wir bey denen vorliegenden verschiedenen Meynun- gen derer Rechts Mehrer, und um hierunter in gesamten Unseren Fürstli­chen Landen pro ftituro ein gewisses Regulativ fest zu setzen, hiermit zu verordnen Uns gnädigst bewogen gefunden, daß bey einem dergleichen sich ergebenden Fall künftighin die Verwandten und Jntestat-Erben eines so geraume Jahre Abwesenden, bey Ueberlassung dessen Vermögens, zwar die herkömmliche Caution zu stellen gehalten seyn, dieselbe jedoch nicht über zwanzig Jahre andauren, auch sich blos ui.d allein auf das Capital oder die Haupt-Summe, nicht aber auf die während dieser Zeit davon fallende Zinsen, und zwar um deswillen erstrecken solle, weilen die Erben in Ansehung der Perception der letzteren sich in bona fide befinden, unv der Abwesende sich den langen Verzug, und daß er sich um die Verwal­tung seines Vermögens nicht mehr und besser bekümmert, selbst luyzu- niessen hat; So befehlen Wir euch hiermit gnädigst, daß ihr euch in vorkommenden dergleichen Fallen nach dieser Vorschrift nicht nur selbsien achtet, sondern auch solche denen euch untergebenen Beamten per Cncu- lare bekannt machet, und dieselbe zu deren Nachlebung anweilet. Darm­stadt den 19. Februar. 1774-

Ad fpeciale Mandatum Serenilfimi.

Die t6te Ziehung der von Sr. Hochfürsil. Durchlaucht des regieren­den Herrn Landgrafen zu Hessen Darmstadt gnädigst privilegirten und mit fünfzig tausend Gulden garantierten neuen Zahlenlotterie ist den 15 Ottr. mit aller Accurateffe und gewöhnlichen Formalitäten vollzogen worden; di« gezogene Nummern sind folgende:

58. )7- 47. ff. 10.

Die i7te Ziehung bleibt auf den i f ten Nov. festgesetzt, und die übrige von 3. zu 3. Wochen , diejenige Personen welche sich mit Einsätzen zu in# tereßiren belieben, können sich an alle authotisirte Herrn Collecteurs wen­den, besonders aber an das Haupkcomtoir in Gießen bey Herrn Simon Levi' General > Receveur der Hochfürstl Hcsten--Darmstädtrfdhen Zahlen-Lotrerie, auch wer gesonnen ist eine Collette zu übernehmen kan sich bey eben demselben melden allwo denenselbcn mit aller Aufrichtigkeit «nO promten Bedienung wird an Händen gegangen werden.

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