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Wochenblatt.

3.06

Bey dem Handelsmann, Johann Willhelm Hast in Gießen, werden in Commißion 12, Sorten Tusch verkauft, weiche von Aug. Ludw. Pfan- nenschmid, in Hannover, verfertiget sind, und in folgenden Farben bestem hen: schwarz, blau, dunkelviolet, hellviolet, dunkesroth, hcllrolh, braun, grün, hellgrün, gelb und weis. Alle diese Farben werden von Kennern sehr fein, dauerhaft und schön befunden werden, und sind solche zugleich geschickt, durch Mischung alle übrige Farben zu erhalten, werden auch im Gebrauche nicht anders als der mehr bekannte schwarze Tusch behandelt.

Der Preiß eines einzelnen Stückes, es sey von welcher Sorte «S wolle, ist 2.4 fr., und alle 12 Sorten, wenn sie zusammen genommen werden, ; fl. ;6 fr. Briefe und Geld werden postfrey erbeten.

Auf Hochfürstl. Regierungs Verordnung soll dos frey adeliche von Milchlingische sogenannte Troh - und Reitzische Guth zu Burckhardöfel, den im Buseckerthal öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, und ist zu solchem Ende auch bereits Terminus auf den riten Aug jüngsthin anberaumet gewesen, in welchem sich aber vermuthlich um deswillen keine Liebhaber cingefunden, weilen der eigentliche Ertrag des Guths, und die da­mit verbundene Vortheile nicht hinlänglich bekannt gewesen. Es bestehet die, seS Guth in ctlich und 70 Morgen Ackerland, sodann $ Morgen g Vier­tel 8 Ruthen Wiesen, nebst denen dazu gehörigen kleinen Gefällen, als mhmlich 68 Stück Rauchhühner, $ leibeigenen und dem Blut- Zehnten an Lämmer, welche Gefälle ein Jahr in das andere gerechnet, nach Ab- zug aller Kosten, wenigstens 7 st. ertragen können. In denen letzteren 9 Ley-Jahren ist dieses Guth ausschließlich der kleinen Gefällen, jährlich vor 200 sl. und nur in dem nächst verflossenen Jahr, wo der Verkauf schon resolviret gewesen, vor iso st. verliehen worden, und bey Erthei- lung einer neuen Leche, haben von jedem Jahr 3 fl. Leyhgeld noch beson­ders bezahlet werden müssen; wie dann auch die Verleyhung sechsten big, hero niemahlen einiger Schwierigkeit unterworfen gewesen, und in Burck, hardsftlden an Liebhaber dazu nie gefehlet hat. Man Hal also diesis hier­durch nochmahlen zu dem Ende öffentlich bekannt machen wollen, damit diejenige, welche sothanes Guth käuflich an sich zu bringen Lüsten tragen, sich entweder bey Endes unterzeichnetem Commiirarlo, oder dem von Milchlingischen Adminiftratore Fürsts. Regierungs - Advocato^rug mel­den,