Giesser Wochenklack.
Zwcv lmd Fünfzigstes Stuck.
Dienstags den 24. Decembr. 1776.
Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigster Grlaubniß.
Acadcmische V7c»igkeit.
fä\en roten dieses bestieg Herr Henrich Tabor aus Francks, am May» ) den medicinischen Catheder, und vertheidigtr ohne Vorsitz mit un- gemeiner Geschicklichkeit zu Erlangung der Doktorwürde, seine auf ; Bogen abgedruckte Dissertation; sie handelt: de Variolis.
Nachdeme das Ausspielen allerhand Waaren auf einen oder den andern Zug bey dem Darmstädter Lotto dergestalt überhand nimmt, daß der privilegirten Zahlen «Lotterie dadurch nicht nur ein merklicher Abbruch geschiehst, sondern auch das Publikum dadurch, daß die Waaren weit über den wahren Werth angeschlagen werden, sehr hintergangen wird, unt> bahero, um diesem Unwesen vor die Zukunft zu steuern, höchsten Orts qnadigst verordnet worden, daß alles eigenmächtige Ausspielen vonWaa. ren, bei einer ohnnachläßigen Strafe von 10 Rlhlr, verboten, und dergleichen Spiele nicht anderst verstattek seyn sollen, alü wenn solche vorher angezeiget, die Waaren durch verpflichtete Vaxarores anforderst geschatzek, und die Einsätze und Loose nach dem laxations-Preiß bestimmt, sodann vor dem Fürst!. Fiscum der zehnte Pfennig davon entrichtet worden ; AlS wird solches zu jedermanns Warn - und Nachachtung mit dem weiteren Verbot hierdurch bekannt gemacht, daß, wann Auswärtige dergleichen Nebenspiele auf die bey dem Darmstädter Lotto herauskommende Numern treiben wollten, sich Niemand die an ihn kommende Looße zu debitiren W rerstehrn solle. Signatum Gießen den uen Decembr. 1776.
Zürstl. Heßische Regierung daselbst.
Zsf Bey


