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Giesser Wochenblatt.

Vier und Dreißigstes Stück.

Dienstags den 20. August 1776.

Mit Hochfürjsl. Hessen Daemstadkischcr gnädigster «Lriaubniß.

Academisthe k7eurgkelt.

i6ten dieses vertheidigte ohne Vorsitz, um die Würde eines'vo- Höris in der Medicin zu erhalten, Herr Jod. Zkiedkich Schrickel ~ aus Carlöruhe. Dessen wohlausgearbeikete und mit vielem Beyfall ausgenommene Diflertation handelt : de Salibus Sacharinis vcgetabili- bus generatim, & Sachavi vulgaris alibi analyfi acidoque huius fpiri- tu fpeciatim nonnulla proponens, und ist auf 6 Bogen abget ruckt.

Hochfürstliche poh'cey #= Verordnung.

Sereniflimi Noftri Hochsürstl. Durch! haben zu Abstellung des in hie­siger Stadt bisher obgewalteten Unwesens deö Gastenbettelns zu ver­ordnen gnätigst geruhet, daß das Betteln auf den Gaffen vor und in Den Häusern auch vor den Stadt-Thoren durchaus nicht mehr gestattet, son­dern derjenige, so sich künftighin auf diesem verbotenen Betteln betreten lassen würde, das erstemal mit Stvckschlagen beleget, und das rtemahl zu dem neu zu errichtenden Zucht» und Arbeikshauß zu dessen Erbauung bereits die nöthiqe Veranstaltungen vorgekehret seynd, und worzu auch Serenillimi Noftri Hochfüriil. Durch!, die erforderliche Mittel aus Höchst Dero eigenem Aerario mildest bewilliget, und allschon aßign,ret haben, gebracht. Dahingegen auch denjenigen welche Alters - Gebrechlichkeit und anderer Umständen halben durch Handarbeit oder sonsten entweder gar nichts- oder doch nicht so viel als zu ihrem und.der ihrigen nothdürstigen Unterhalt erforderlich ist, verdienen können, (welcherhalben jeden Armen Vermögens - und übrige Umständen durch die hierzu eigendö niedergesetzte Fürstlich-Deputation d<6 näheren untersucht werven sotten) Pik nach Be-