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Giesser Wochenklakl.

Siebte»

Dienstags benro. Februar. 1776.

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigster Erlaubnjß.

Ayertiffemenr.

HHachdeme tu dem BergJnspectsr Mülierischen Meyerey Guth zu Thal Itter in zweyen vorgeweßenen Subhastationen sich kein annehmlicher Käuffer gemeldet, uvd dahero ad Inßantiam Credirornm dieses an» sehnliche mit genügsamen Gebäuden versehene Gulh, nebst gegen 170 Mor­gen varzu gehöriges Ackerland, Wießcn zu 40. Fuder Heu, 8 theilS Gemüß - und Obst * und theils G/afi, und Blumengärthen, darzu gehö» rigen Wüstungen, Huchen, Trieschen, Schafereygerechtigkeit, und vor, rathige Dunge auf dem Hof auch denen mitWintherftucht besamten Acker, Moniag den iSten Marz a. c. unter gewißen in Termino fesizusetzenden Bedingungen und hinlänglicher Caution auf 6. nach einander folgende Jahre verpfachtet: Nicht minder die dato auf ersagtem Guth befindliche 9. Stück Pferde, gegen 10 Stück Rindvieh, gegen 100. Stück Schaafe, theils Hahmel, theils Zuchtvieh, und etwas Schwein- und Federvieh, einePartie Brandenwein, Schiff, Geschirr, und allerhand I^subles Dien­stag den i-ten Mar; und folgende Tage öffentlich verkaufet werden sollen; AlS können die zu beyden Lüsten habende in Terminis sich einfinden, die Bedingungen vernehmen und resp. Pfachten und Kaufen. Signatum Gießen drn nun Februar. 1776.

Ex fpeciali Commiflione

£ Heß.

Fürstlich Heßischer Regierungsrath.

ä«, ' 'S Nachdetm