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mensfest mit einem gesellschaftlichen Scheibenschiessen Der Auszug auf den Schiesplatz geschähe in Begleitung zweyer Bürger« Compagnien mitKlin- gendem Spiel und fliegender Fahne, und der Anfang wurde zu dieser Feyerlichkeit mit iz Canonschüssen angedeutet, wobei) zugleich eine emple« matisch gemahlte Glückoscheibe aufgesteckt, auch deren Anheftung noch mit einem Canonenschuß begleitet wurde. Der Inhalt dieser gewählten Scheide stellte vor: i) eine Pyramide, auf deren Spitze derZurstenhut mit dem verschlungenen Nahmen unserS Durchlauchtigsten Landgrafen, in der Mitte der Pyramide z) ein doppeltes L. auf unfern Durchlauchtigsten Erbprinzen deutend: ;) unten am Fußgestell der Pyramide zwey ins Kreutz übereinander gestellte Kugelbüchsen, zwischen denselben eine Schale mir einem brennenden Herz sich prasentirte, mit der Überschrift: das Blut/ das sich im Herzen regt/ wird bey des Fürsten Wohl, bewege. Die rechte Seite des Randes, es lebe u^ser durchlauchtigster Landgraf hoch. Die lineke Seite, es leben unsers Durchlauchtigsten Erbprinzens Hochsürsiliche Durchlaucht hoch! Die Umschrift war mit einem Lorbeerkranz begleitet. Ganz unten stund die Beyschrift : von einer I6bl. Schützen - Compagnie celebrit, den rf. Aug. 1776. Dieses feyerliche Schießen, wobep HerrJoh.Hein- »ich Balser als Platzmeister, zugleich durch gute Vewirchung der anwesenden resp. Gäste, sich den allgemeinen Beyfall erwolben, wurde den röten dieses vergnügt und glücklich geendigt.
Nachdeme zu mehrer Sicherheit des Public! und derer Credirorum bie Hypothequen Bücher in dahiesigen Freyherrl. von Nordeck,Rabenaui- schen Samtamt renoviret werden sollen; als werden alle und jede, so eins gls ausländische Credirares, welche aus demselben gerichtliche Hypothek. Verschreibungen in Händen haben, edictaliter citiret, diese in Händen habende Hypothek^ Derschreibungen in Original! und mit solchen zugleich, eine Abschrift unter einem Termin von drey Monathen, bet) dahiesigem Gesamt-- Amt zu produciren, in Entstehung dessen das daraus zustehende Verzugs- recht erloschen seyn soll, und diePfandvcrschreibungen nur vor simple Handschrift^ gelten sollen. Signat. Rabenau den 17. Aug. 1776.
Freyherrl, von Nordcck-Rabenamsches Gesirtmamt daselbst.
t, Köhler.
Die


