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einige unwahre, mit bvßhafter Absicht seine Vorgesetzte anzuschwSrzechhe- kleivete Calumnien einzubringen sich unterfangen werbe, widrigen Falls Wir gegen einen dergleichen Calumnianten mit denen in Rechten verord- neten Strafen, nach der^Größe seines Verbrechens fürzugehen, und solche an demselben nach aller L-chürft vollziehen, zu lassen, mithin andurch den Respekt und die Autorität Unserer Fürst!. Coile'giorum und Diener zu Hand» haben und aufrecht zu halten, Uns nicht werden entbrechen können.
Und gleichwie Wir demnach, um dergleichen falschen An - und Vorbringen desto mehr vorzubeugen, gnädigst wollen, daß über obgedachler Verordnung künftighin genau gehalten, und keine.ohnumerschriebene Memo- rialim in Klag - Sachen bey Unfern Eollegiis weiters angenommen, auch Falls ein Advocat oder Gericht - Schreiber die, zu übergebende zu unterschreiben Bedencken hätte, oder solches zu thun blos verweigiUke, dergleichen Lupplicag auch ohne S.ignirung des. Advocgtcn oder Gerichts Schreibers bey Unferm GMiMden Raths.-LoMgio einzugebcn zwar erlaubet - jedoch diese Supplicä mit der Supplicanten eigenhändigen Vor, und Zunahmens Unterschrift, auch Benahmung des) nigen, welcher Dir: Signirurig verweigert hat-, jedesmahlen versehen seyn sollen , damit wann sich hiernqchst zeigen würde , daß der Advocat oder Gericht Schreiber nicht sh. wohl aus Überzeugung der UngerechliMt. Les Querulanten Anbrin- gens, als vielmehr aus Wenschenfurcht , oder andern Absichten die Ssigni- rung verweigert, derselbe' nach Befinden bestrafet, werden könne.; Also be« fthlen Wir hiermit gnädigst, daß ihr Euch hiernach nicht nur selbst geziemend achtet, sondern auch diese Unsere Verordnung sauimtlichen Euch untergebenen zur weiteren Publikation und Bekanntmachung zufertiget. Versehens Uns und feind Euch mit Gnaden wohigetvoM., Darmstadt den 18 May 1769. -1»-. n?i5insD M _ iL tznmSlMlnüD stbii
jurftl, Heßische Präsident, und Geherme Räche
daselbst. ; n
vrgte Ziehung der Hochfürsii. Nassau - Saarbrück- Usingischen Zablenloktene ist an heute den zyfen Octohr. mit aller Accnratesse und ge- wöhnkichen Solennitäten vollzogen worden; die herausgekommene Num, Wern sind folgende: ??’S
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Die^r r ftt Ziehung bleibt auf den r-ten Nov. vestgesetzt, und die folgende von 5 zu 5. Wochm. ™ p* nw


