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r-8 Wochenblatt.

in den gewöhnlichen Grammatiken so ganz vernachläßigte Lehre de confe- cutione temporum et modorum auf sasliche, unD durch angeführte Bei­spiele erwiesene Grundsätze zurückgebracht.

Dieses Lehrbuch wird auf Subscription gedruckt in nächster Michae­lismesse erscheinen. Es wird ein Alphabeth und etliche Bogen in groö 8v stark, mit scharfen Lettern, aus weisses Papier, und sehr correct gedrukt werden. Die Subscribenten zahlen den Herausgabe des Buchs d.i. gegen den ersten Oct p. J.zwarrzsg Groschen oder i fl. 30 kr. in conventionsmä- ßigem Gelde, gerechnet, an dechenigen der Herrn Collecteurs, dm sie am näch- steen sind ;von welchen sie auch längstens zu Ende des Octob. die Exemplare er­halten. Man verlangt also keine Pränumeration; die Subscribenten machen sich bloSdurch ihre Anzeige verbindlich, das Buch, so bald es heraus ist zu be­zahlen. Wer indeß sreywillig voraus bezahlen will, muß es vordem rsten Jul. dieses Jahres thun, undzahlet alSbenn unreinen Gulden d.i. rsggr. oder 1 fl. izfr. Die Namen der Subscribenten und Pranumeranten, welche die Hrn. Collecteurs gegen den isten Jul. einsenden, werden nach Ordnung der Städte in alphabetischer Folge vorgedruckt In der Kriege­rischen Buchhandlung wird Pränumeration angenommen.

Avertiflements.

Nachdeme deS verstorbenen Berg Infpedoris Müllers zu Thal Itter Fürstl. Heßischen AmthS Vöhl, nachgelaßenes ansehnliches Guth, zu er- sagtem Thal Itter, bestehend in Gebäuden, Gärthen, Rollländern, Acker­land, Wießen, Wüstungen, Hüthen, und Trieschen, ständigen Zinßen, und Gefällen, Diensten, Fischteichen., Zchenden mnd Pfächten, contrahir- ter Schulden wegen, entweder verkaufet, oder im Fall fein annehmlicher Käuffer sich vorfinden sollte, nach Befinden, auf 6. nach einander folgende Jahre, gegen hinlängliche Caution, unttr denen in Termine festzusetzen- den Bedingungen, vorbehaltlich allhiesig Hochfürstl. Regierungs kariäca- tion, verpfachtet werden solle, und von Commißionswegen Terminus auf Montag den ivten Juli a. c. Jn Loco Thal Itter Vormittags 9 Uhr hierzu anberaumet worden ; Als wird dieseschiermit bekannt gemacht, nicht weniger bemerket, was maaßen man den xzttn nehmlichen MonathS °iu(i deßen Mobiliar Verlassenschaft, bestchend in Pferdten, Ochsen, Kühen, Rindern, Schweinen, Schaaf-und Federvieh , Silberwerck, und wei­

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