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w-cherrblatt. 409

Verwarnung, daß, welcher alsdann nicht erscheinet, mit seiner Forderung präcludiret, und nicht werter gehöret werden solle. Urkundlich des hierun­ter gedruckten Hochfürstl. Regierungö Cantzley JnsiegelS. So geschehen Gießenden rzten Nov. 1775» .

Ex fpeciah Commimone

L- Heß, Hochfürstl. Heßischer RegierungSrath und in dieser Sache gnadigst ernannter CommiffariuS.

Des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ludwig Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zuCatzenelnbogen, Dietz, Zlegenhem, Nldoa, Hanau, Schaumburg, Mnburg und Büdmgcn rc.

Füge hiermit zu wissen: demnach der Forstsecretanus Johann Gott­fried Wuhelm Günst zu DorfJtter, so viele eigene und ererbte Schuwen auf sich hat, daß dessen besitzende Vermögen zu deren Tilgung nicht reichet, sofort den Concursprocefs ju eröfnen, und gegenwärtige Cdictalcltation zu erkennen, die Nothdurft erfordert. Heische und lade dannenhero m höchst» gedachter Sr. Hochfürstl. Durchlaucht Nahmen, auch von aufhadenden gnädigsten Commißions-und Rechtswegen hiermit percmtone alle undje- de Creditores, welche an ersagten gorfbSecretanum Gunst oder deffeu Voreltern eine rechtmäßige Forderung zu haben glauben, baß vor mir als eigends gnäoigst ernannten Fmstl. Commiflario dieselbe auf Montag den r rten Januar 177^. erscheinen, ihre habende Forderung behörrg und zu recht beständig liquidiren, anbey auch sich bestimmt declariren sollen, obsrs die von ersagtem Forstftcretario zu Abfindung sämtlicher Creditorum offe- lirtg ffoo g annehmen: oder eine pro Mafia vortheilhastere Auskunft vor­zuschlagen vermögen, sofort der Sache in allen Terminen biß zur richterli­chen Erkanntniß und Ausspruch abwarthen, unter der Verwarnung, daß, welcher alSdaNn nicht erscheinet, mit seiner Forderung präcludiret, und mcht weiter gehöret werden feil. Urkundlich des hierunter gedruckten Hochfürstl. Regierungs Cantzley JnsiegelS. So geschehen Gießen den rz Novembr.

*77^* Ex fpeciali Commißione

$L. Heß,

Fürstlich Heßischer Regierungsrath und in dieser Sache gnadigst ernannter Eommiffarius.

Darm-