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Giess«

Wochenblatt.

Funfzehentes Stuck.

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Dtettskags frei) rr. April. r77f. -

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Mit Hochfürstl. Hessen Larmstädttscher gnädrgstex Erlanbnjß.

Hschförstliche Verordnung,

von Gottes Gnaden wir Ludwig Landgrafzu Hessen Zürff zu Herstfkld, Graf;» LaycnelnbSgeN/ Drei;, Ziegenhain, Nidda / Hanau , Schaumburg, Xsenhurg und Büdingen re.

(Trügen hiermit zu wissen: Nachdem seit einiger Zeit wieder den klaren « Jnnhalt der unterm »tcn Jenner 1766. mit unfern correlponbirenden <-> hohen und löblichen KraiSmikständen deS Chur, und Oberrheinischen Krasse« geschloffenen Münzcoiwention, und desfalls erlassenen, und noch untetm rrken Februar. 1773- wiederhohlten Abwürdigungs. und Verru* sungSpatenten, unter andern dahin gehörigen kleinern Münzen, inSbeson* dere «ine grose Menge der dltern, und vabev eine grofe Menge solcher Kreuzer abermal eingefchlichen, welchen wegen ihres geringen WerihS, auch vor Einführung deSConventionefußeS, der kauf niema! gestattet wor­den r so haben Wir in kandesvaterlicher Beherzigung dieses abermal ein* gerissenen UebelS, zu dessen möglichster Abwendung, nach dem Vvraana der benachbarten, den Verruf dieser geringhaltigen und unconvenkionsmch- ßjgen kleineren Münzen, dergestalt zu wiederhohlen und einzuschärfen and« digsi llesoldir«, daß selb>s« »en nun an bis den letzten Map laufenden P Iah,