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z *4 Wochenblatt.

pendium; von r < 3. die theologische Cncyklopädie nach Lhr. H. Vogel; und sezt seine homiletischpraktischen Vorlesungen fort.

Herr Prof. Johann Michael Lobstein will an allen Tagen, die Festtage ausgenommen, die Geschichte der Kirche Jesu Christi nach dem Mosheim'schen Kompendium, die heilige Exegese über die Psalmen Da­vids, und die Polemik mit Gottes Hülfe vorrragen ; und zu seiner Zeit die Glaubenslehren und Lebenspstrchten der Theologie nach Anleitung von Joh. Franz Buddeus sel. Handbüchern b<ysügen.

In der Iuristischen Facultät.

Herr D. Johann Christoph Roch z lehrt wie gewöhnlich die Institutionen/ Pandekten/ das peinliche und kanonische Recht, desgleichen in einer besondern Stunde die Lehre : de Succellione ab inteftaco.

Herr D. Christian Hartmann Samuel Gayert / trägt das rerresche privat--das öffentliche und Lehensrechr vor, und ijt zum Unterricht in praktischen Uebungen bereit.

Herr D. Ludwig Julius Friederich Höpfner, ließt publice über dir Rechesalrerchümcr von L. z; p ivatim über, das V7arurrcchv nach dem Feder von pioj überdies siebenmal wöchentlich, nemlichvon io- 11. und Samstags außerdem von 8 - z>. die Institutionen nach Heineccius Kompendium.

Herr Prof. Helwig Bernhard Iaup / lehrt von 2 - 4. wie ge­wöhnlich das teutlche öffentliche Rcchr; von 4 - 5. die teutsche Reichsgeschichte; von iomi, denReicheproceß und Mitwochs und Sonnabends in eben der Stunde das besondere Recht der Fürsten - und erbietet sich auch zu andern Vorlesungen.

In der Medicinischen Facultät.

Herr D. Ioharrn Wilhelm Baumer / erklärt von 8 - 9. I- Fr. Cartheusers / clementa chymiae dogmaüco - experimen- taiis;