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Wochenblatt.
Besondere Bemerkungen über den Gebrauch der Landleure/ ch- ren Lindern erst am zweiten oder dritten Tage nach ihrer Geburt di« Brust ;u reiche».
Der sehr gefährliche Gebrauch, «eugebshrneu Kindern nicht zeitig aenug di- Brüst« zu reichen, ist auf dem lande fast astgemein; Und diese Rewbhnheit ist mehr, als man es geglaubt , der guten Verfassung der Menfchenschädlich. D»man über die Entvölkerungklaget,sotedreter
6,teiMn in, «s zu wissen. Man würde unfreundlich handeln, ^n^man Mmn Vergnügen adschlagen wollte, die für beyde Th-il- un. südlich sind. Aber sobald «in Umstand kömmt, der für einen von b-yd«n w«?-n ttcke Kolgen haben kann, so würde in dem ersten Falle d>« Bedenk« «ckkch, und in dem andern die Gefälligkeit zur Ungerechtigkeit werden. Noch ungerechter würde es seyn, wenn man Freunden ihre Sefclet nrcht fßnbetn lieber wfeben tvoflfe, baß ifytc Fehler burcb bic @e* wvbnheit sich immer vergrößerten. Die gemeinschaftliche Besserung der Ären ist eine wesentliche Pflicht der Freundschaft; und d-rz-mg«, Der sei. n.n fCfdwnb hnd siiver Aussührung liebnid) entdecket, verdienet
-inarß-esäbW rjenMe der de'mselben die größten Geschenke machet.
VLeu-d zeiget sich in bem erhabensten Lichte, wenn er dem andern im Umglücke beysteht. In diesem Falle weis ich keine andere Glanzen, als eineö Uten Herzens, von der Klugheit gelebt. Ich verab- scheue alle eigennützige Zagheit, alle niederträchtige Furcht. Meine Glucks* aüttr? mein Leben ftlbft würden mir nicht zu kostbar seyn, wenndieUm- stände emes würdigen Freundes dieses Opfer nothwendig von-mirfodetten. Mit welchen Augen könnte ich meine Güter ansehen, wenn rch wlffen sollte, daß ich mir dieselben ersparet, und dadurch einen Freund dem Verderben überlassen hatte ? Was könnte mir mein Leben ^Vergnügen geben, wenn ich mich erinnern müßte, daß ich zur Erhaltung memer ^age eln müßiger Zuschauer bey dem Untergange eines Freundes gewesen luare. Aber ich setze es zum voraus, daß mein Freund tugendhaft, daß ferne Sache gerecht sevn muß Alles, was wir eigenthümlich besitzen, alles , was wir nicht schön durch ältere Rechte andern Personen schuldig sind, darf IN «,. nem solchen Falle nicht geschonet werden. Die Granzen der^ Freundschaft erstrecken sich so weit, als die Prüfungen einer leidenden Tugend gehen können, mit welcher wir durch Freundschaft verbunden sind.


