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Wochenblatt.

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Nachn'cheen.

HerrvoüorBahrdt hat sich durch das Ansuchen verschiedener fei« mr Freunde un» Zuhörerzu dem Entschluß bewegen lassen, Auszügevon allen

rarauf sehen, auch solches denen Schulcheiffen und Bürgermeistern sodann Feldschützen, scharf einbinden, und diesen die hierinnen sich nachläßig fm# Vende Unterkhanen behörig notiren lassen, und solche alSdenn nach Besin, den mit der vorhin darauf Letzten Strafe von zehen Gulden ohne Nach, ficht belegen, auch solche behörig exigiren.

,,, Uno weilen auch IV. öfters in dem Frühling die so genannte May- «nkäftr sich in großer Anzahl sehen lassen, und Die üblibatime nicht nur deren Blätter, sondern auch des Obst gänzlich berauben , desgleichen in denen Weinbergen Vie kleine Schnecken, und die sogenannte Rebensticder in Menge gefunden werden, welche im Frühjahr die zarte Blätter und den Saamen abätzen, auch durch ihren giftigen Stich die junge Schuß welk machen, und die schädliche Maulwürfe mannigmal die be|ien Wiesen ver­derben; so sollen, wann dergleichen verderbliche« Ungeziefer sich Muren läffet, sämtliche Unsere Untertanen trachten und evfferig daran, auch verbunden und gehalten seyn, und von ihren Vorgesetzten und besonders darzu angewiesen werden, solches behörig und steisig auf. und abzulesen und zu vernichten, gegenfalls aber sich der bereits vorhin daraus aeiebten Strafen gewärtigen. 11

Wir befehlen demnach allen und jeden Unserer Fürstlichen Dienern. Beamten, Schultheissen und Unkerkhanen, dieser Unserer aus Landes'- rerlicher Vorsorge erlassenen Verordnung in allen Puncten genau nachzu. leben, und daß solches geschehe, daraus zu sehen, die Wwerspänstigehin­gegen behörend zu bestrafen, solche aber vorher» zu jedermanns Wissen­schaft in jeder Gemeinde unter dem Glockenschlag zu publiciren , und an Denen Rathhäußern anzuschlagen. Zu welchem Ende Wir dann foicb- durch den Druck bekannt machen lassen. **

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beiqedruckten Kürlk. lichmJnsiegels. So geschehen Darmstadt, den-.-, Fedr. 177,.

Ludwig, Landgraf r»Hessen.

I(L. S.)