Wochenblatt.' । . • * . . .
chen , Herrn Schulz, ben gboratar eines ProfefTcrktheoloo-iae extra- ordinam beizulegen, und zugleich zum Definitor zu ernennen gnadigst geruhet. ö 01
Anzeige.
ES haben SereniflimiRegentis Hochfürstlkche Durchlaucht gnadigst geruhet das Em-und Auslaßgeld bey der dahiesigen Thorsperr dergestal- ten gnadigst zu modernen, i) daß von denen in hiesiger Stadt und Ve- stung wohnenden Fußgängern statt z kr nur i kr. und von jedem einhei- mischen Stuck Viehe statt 6 kr. nur i kr. bezahlet; r) die einheimische Fußgänger auch auf Sonn-und Feytttage das Sperrgeld bis zu Aus- gang der lezten Kirche nur mit i kr , und jedes Stück Viehe zu 2 kr. entrichten; 5) die Sonn-und Feyertagssperr vor fremde Passanten gänzlich ceßrren, mrthm diese frei) ein und ausgelassen werden; übrigens aber, so viel die Abendsperr in Ansehung derer fremden Passanten betrift, es den der alten Verordnung verbleiben solle. Giessen den 6. Mart. 177;.
Avertiffemenrs.
Sine noch wohl conditionirte halb Chaisse mit einem Rücksitz, wie oa* em Packwagen mW zwei) gukheKutschengelchirr auf englische 21« mit Buckeln sind zu verkaufen. Kauflustige können sich bey Dem königlich preugtföen Legetions -Secrcurio Herrn Gantz in Wetzlar melden, und eine billige Forderung gewärtigen.
SöNders hochgeehrteste Herrn und Freunde!
Nackdeme des Prinzen von Omnien, und Fürsten zu Nassau Un. ferS gnädigsten Fürsten und-Herrn Hoheit vermöge «ingeganaenen hochff tu verehrenden Poft■ Scnpti »om i4ten Fin. auf abgestamken untertbd. mgsten Bericht gnadigst zu befehlen geruhet haben, auch denjenigen, wel. cher w^en des an Johann Peter Hofmann den 4ten zu Niederfchelk verübten Diebstahls Die erste gesicherte Nachricht davon gibt, und das Lom- plott anzeiget,wann Er auch schon ein Mitschuldiger wäre, noch nufer dem


