Wochenblatt
allein und der andere den Fundum allein bekäme , und kein schon abgetheil- tes Stück Wald noch kleiner vertheilet würde.
;) Daß, wann ein Unterchan zwar etliche aber doch nicht so viel Stück Erbwaldungen als Kinder hatte, alödann nur so viel Kinder, als Wald stücke da waren, stch nach MaSgab des vorhergehenden 2ten Arti- culS darinn vertheilen dürfen, die übrige Geschwister aber mit Geld ab- finden müssen.
4) Daß, wann ein Unterthan nur ein Stück Erbwaldung bey seinem Hofe hätte, alsdann solches demjenigen Kind, so im Hof bleibt, gegen billige Herausgist an die übrige Geschwister allein und ohnvertherit beym Hof gelassen werden muß, es wäre dann, daß solcher Erbwald so groß und gut wäre, daß das im Hof bleibende Kind doch noch Holz genug behielte, wann es gleich nur Vie Helfte oder ein KindeS Theil an solchem Wald zum Hof bekäme.
Ob Wir nun wohl sehr gemeynet sind, Unsere Unterthanen bey allen ihren wohlhergebrachten Gewohnheiten und Gerechtigkeiten , kräftigst zu schützen und zu handhaben; So halten wir unS gleichwohlen verbunden, in Sachen, welche wegen veränderter Umständen der Zeiten das Wohl Unserer Unterthanen nicht mehr befördern können, diejenige Änderungen vorzunehmen, welche die Nothwendigkeit, und die Liebe zu Unserm Land von Uns erheischet.
Wir befehlen Euch demnach hiermit gnädigst, daß Ihr diese Unsere wohlbedachtlich gemachte Verordnung in denjenigen Ortschaften des Euch gnädigst anvertrauten Amts, wo dergleichen Privatwaldungen befindlich sind, besonders nicht nur öffentlich bekannt machen lasset, und zu jedermanns Wissenschaft bringet, sondern auch Eures Orts selbsten darüber stricte haltet, und Euch übrigens in allen Puncten hiernach unterthänigst achtet. Und Wir seynd Euch mit Gnaden wohlgewogen.
Darmstadt, den 25. Jan. 1771.
Ludwig Landgraf zu Hessen.
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Da mit diesem Wonach wieder das halbe Jahr dieser Blätter zu Ende gehet, als werden die Herrn Gönner und Freunde ersucht ihre Vorausbezahlung gütigst einzusenden, auch den Rückstand abzuführen, sonsten man sich weiter keine Mühe mit Übersendung geben wird.


