Giesser
SochenVlakl.
Vierzigstes Stück.
Dienstags den 5. Octob. 1775.
Mit Hochfürstl. Hessen Dacmstädtlscher gnädigster Erlaubnis.
Betrachtungen über die Gränzen der Freundschaft.
/M giebt Menschen , die sehr sorgfältig sind, alles dasjenige von ihren Pflichten abzusondern, was ihnen eine beschwerliche Ausführung auf- legen könnte Sie reden deswegen oft von dem Uebertriebenen in der Tugend, als einem Fehler, der aus Tugenden Laster zu machen vermögend sey. So oft man eine Handlung von ihnen fodert, zu welcher etwas mehr als eine gemeine Tugendlieve, mehr als ein gewöhnlicher Muth erfodert wird, sind sie mit der Entschuldigung fertig: es würde ungerecht seytt/ etwas von uns zu fovern / das über die Gränzen nuferer pflicht ren hinausgeht In der Freundschaft sind diese Leute eben so behutsam, als in andern Pflichten. Wenn sie einem Freunde einen Theil von ihrem Ueberfiuffe aufopfern, wenn sie ihm in einem Unglücke beystehen sollen, wor- inn sie allein ihm helfen können, so fehlet es ihnen zwar nicht an Neigung, ihm nützlich zu werden, aber sie besorgen, die Pflichten der Freundschaft zu übertreiben, und ehe sie sich Difed Verbrechens schuldig machen wollten, lassen sie lieber ihren Freund hülflos. Durch die Regeln dieser Klugheit 'hat Herr Hartsinn das Mittel erfunden, alle seine Freunde ihrem Unglücke zu übi nassen, ohne sich die geringsten Vorwürfe deswegen zu machen, daß er ihnen seine Hmft versaget hat. Er dedauret sie, er wünschet herz-
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