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im Prebtzen. Im Kakeckesittnso, daß die Einrichtung gemacht ist, daß wöchentlich zweimal Knaben aus dem hiesigen Päbagogio, im Auditoris erscheinen, mit welchen zuerst per Herr Inspecko.r und sodann die Mitglie­der des Seminarii, nach der Reihe, katechisiren. - Im Predigen so, daß Anfangs die Mitglieder deS Seminarii vorzügliche Master von gedrukten Predigten sowol im Audikorio als auf der öffentlichen Kanzel revitiren, darauf über vorgeschriebene Texte von Inspektor selbst Predigten entwer­fen und ausardeiten, die sie sodann sowol privatim im Audikorio als auch öffentlich in der Stadtkirche, in Gegenwart des Herrn Inspektors und der übrigen Mitglieder ablegen, wo dann jeder Fehler im" äußern in dm Mienen der Stellung v. s. w. bemerkt und verbessert wird.

Die Eröfnung dieses Seminarii wird sogleich mit dem Anfänge deS neuen Jahrs geschehen.

Academische VUmgteiten.

Ney hiesiger hochlöbl. Universität haben das diMhrige Rektorat Herr Regierungsrath und zwevter Profeffor iur. ordin. wie aud? Syn- dicus bey hochlöbl. Universität Herr D. Christi Har m Samuel Gatzert erhalten, das Decanar in der theol Fakultät Herr Superintendent D. Bechtold, in der juristischen Fakultät der dißjährige H<rr Rector Magni- ficus Gatzert. In der medicirnschen Facultat Herr Bergrath und Pro­fessor Medicin. Primär. D. Baumer. In der Philosoph. Facultat Herr Bergrath und Profeffor Philof, Böhm erhalten.

Das Weyhnachtsproaramma von diesem Jahr mit der Aufschrift: Rector cum fenatu Acadcmiae Ludovicianae commilitones honoratiff fimos ad facros dies nativiraris Chrifti pie cclebrandos humaniffme invitat. z, B. 4« enthält eine Betrachtung über die Worte, Gal. 4/ 4. unter das Gesetz gerhan. Zuerst werden die Umstände M Tex­tes, und sonderlich der Zweck der apostolischen Rede berühret, und gczei- get, daß hier von der hochheiligen Person und dem grosen Mittleramte Christi, so dann von der Zeit, da Christus, im Fleisch erscheinen sollte, gehandelt werde. Hierauf folget eine deutliche Erklärung des Wortes: voam?, gefttz / und was eigentlich bedeute: v*r3x

unter das Gesetz gethan Daß das cäremonialgesetz , zugleich aber das Srtkengesetz/ hm verstanden werde, solches wird mit genüg­samen