r-e wochmblatk.
sende aber aus einem Beytrag oder Ausschlag verpfleget-oder aber, wie an verschiebnen Orten gewöhnlich ist, an jedem Ort ein gewissenhafter Mann der mit sämtlichen solchen ganz Armen in jeder Woche auf einen ge- wiffenTag in den Ort von Hauß zu Hauß umgehe, die Allmoßen in Geld oder Brod sammle , und hernach unter Vie Arme gewiffechast austheile, bestellet. Denen Armen aber das Betteln äusser solchem gewissen Tag in der Woche, und sonderlich ausserhalb des Orts, bey Verlust deS AntheilS an solch gesammlet werdenden Allmoßen verbotten , sodann fremde nicht rn den Ort gehörige Bettler nicht in den Ort gelassen, und an der Grenze abgewielen werden. Versehens rc. Darmstadt, d«u 2. May 177-.
Ex fpeciali Refolutione Sereniflimi.
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, /, . . Nachricht.
H^sürfil. Renthcammer Verordnung des Herr- schaftl. Erblechmullers Henrich Ludwig Schnabels allhier Mahl»und Schlagmühle nächst unter hiesiger Stadt, destehend in zween Mahlgängen, und einem besonderen Schlagmühlenbau mit einem Gang, sodann Scheu, er und SchwemstM, nebst zwem Geläppen neben der Mühl und hinter der Scheuer, desgleichen zween Grabbeeden aus der Claßiswiese genannt, und einem Gärtgen über dem Mühlgraben in der Luchgaße, dringender Urfacben halber an den Meistbietenden auf anderweitigen Erbbestand, iedoch mit Vorbehalt Hochfürstl. Ratification öffentlich verkaufft werden soll» worzu terminu8 auf Mittwoch den röten August anberaumet ist; Als wird solches hierdurch dahin bekannt-gemacht, daß diejenige welche Lüsten Haben , diese Crblechmuhle an sich zu kaufen , in termino Vormittags 10. Ubr im dem Fuchl- Amthaus allhier bey der Steigerung sich einfinden, vorhero aber wegen Beschaffenheit der Mühle und derer Conditionen Er- kundigung einziehen können, ein jeder aber ein obrigkeitliches Atteftatum, dau er dre Zahlung zu leisten im Stande seye, mitzubriogen habe. Schotten den 27. Jul. i77F-
Först!. Hessisches Ame daselbst. ' J
E- <5. O. Meyer.
Bey^


