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einen Mcht durch den Bürgermeister verstrichen, und wenn niemand da» Gut pachten wollte, solche» alsdeon Venen Nebenlägern ober andern ge, gen Entrichtung der Onerum ohnentgeltlich auf z. Jahr «um Düngen, Bauen und Ernbcen überlassen und eingegebm werben sollen > Al» beseh« t Im Wir Euch hiermit gnädigst, baß Ihr diese Unsere gnädigste Verord« nung in Unserm Luch gnädigst anvertrauken Amt ju jedermanns Nachricht und Nachachtung publiciret und ernstlich darauf sehet, baß selbiger aufs genaueste nachgelebee werde. Versehens rc.
Darmstadt, dm 7. Marti, 1770.
Ex fpeciali Refolutione Sereniflimi.
Vor» Gottes Gnaden Ludwig Landgraf zu Hessen rc.
Lieber Getreuer! Nachdeme bekanntlich an vielen Orten und Gegenden in Unfern Fürstlichen Landen das Bettlen allzustark über Hand genommen, und dieses hauptsächlich daher rühren mag, weilen einestheils, gegen Unsere vor vielen Jahren emanirte Verordnung, nicht jedes Ort fei* m Arme so nicht mehr arbeiten können zu ernähren und zu unterhalten suchet, anderntheils aber, weilen denen verarmten Untertanen an denen mehresten Orten, die Mittel zur Arbeit, wordurch fle ihr Brod verdienen können, abgehen, und die eigentliche Art, wie Die Aemter und Dörfer ihre Bettler zu unterhalten und was vor Fonds darzu auszusetzen, noch nicht festgesetzt ist. Als befehlen Wir Euch hiermit gnädigst, daß Ihr mit denen Amts - und Dorfvorstehern und in denen Statten mit dem Magistrat, über die Mittel, ihre Arme zu unterhalten, Diliberiret, sodann die Anstalten darzu mit Ernst vorkehret, und wie es geschehen , oder die allenfalßige Anstände, zu weiterer Verordnung unterthänigst einberichtet, überhaupt aber dahin bedacht seyd und Sorge traget, daß in jedem Ort diejenige Bettler, so noch arbeiten können und nicht wollen , sondern lieber detteln.gehen, zur Arbeit, als Flachs, und Woll Spinnen, mit Zwang und Gefängniß angehalten, und vor selbige der Verlag zu den rohen zu verarbeitenden Materien aus denen Aemter oder Ortschaften verschaffet, diese m wohlfeilen Preiß zu erhalten gesuchet, und dann dem Amt oder Dors die Zahlung Der Arbeit an Die Arme und Vertrieb Der Maaren überlassen. Die ganz Arme gebrechliche zum Arbeiten völlig unvermö-
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