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Giesser

KoGcnölal«.

Fünftes Stück.

Dienstags den ». Zebruar. 177;.

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigster Erlaubnis.

Fortsetzung von der Gewißheit in der Geschichte.

ist in dem angeführten Beispiel nicht einmal nöthig sich ängstlich S&U um die Redlichkeit der Zeugen zu bekümmern. Wenn trugen* dLF .(Ug6n gewesen sind/ und zwar von Sachen/ davon ein jeder ver­nünftiger Mensch/ der den Gebrauch seines Verstandes noch nicht verroh­ren hat/ urtheilen kann/ so giebt und ermißt sich die Redl'chkeit von selbst.' Denn es ist ganz unmöglich/ daß.eine so große Anzahl von Zeugen/ von freunden und Feinden/ durch einerley Ursachen getrieben werden sollten, da sie doch nicht einerleyInteresse haben können. Was dem einen Ehre oder Nutzen bringt / das bringt dem andern Schaden oder Schande. Wenn den einen Furcht oder Hofnung treibt, so ist der dritte oder vierte vonbcy- den ganz frey, und so ferner.

Wenn also die Begebenheit schon eine geraume Zeit vorbey ist, so weit wenigstens, daß hin einziger Augenzeuge mehr lebt, so glauben wir dieselbigedennoch und mit Recht/ wenn eine beträchtliche Anzahl von schrift­lichen Zeugnissen von Leuten unterschiedner Nationen und Gesinnungen vorhanden ist, und ihre Aussagen übereinstimmen. Auf diese Art sind wir völlig überzeugt, daß in dem vorigen Jahrhundert Deutschland durch den sogenannten dm-ßLgjghrigrn Krieg verwüstet worden, obgleich kein E Mensch