17$
Wochenblatt.
Von GSttes Gnaden Ludwig Landgraf;« Hessen rc.
Siebe (getreue! Nachdem- mißfällig $u vernehmen gewesen,was maaßen einige Seither besonders aber während der bißhmgen hSchst bedauerlichen Fruchtkheurung, und Mangels an Gekrmde, sich einige Unserer Diener und angehörigen, wie auch Juden unterfangen , gegen die vor- 2ne Reichs - und Landesgesetze, Unseren Unterkhanen ihre gezogene Früchte um einen geringen Preis auf dem Halmen abzukaufen, und solch' nachmais mit Wucher, und um einen weit höheren Preiß anderweit zu verkaufen, Wir aber dergleichen höchst Mfbahrm und »»wegenenUn,
ausmachen, welche auf Eischeinen der beklagten Parthie, und deren Vor- iäSÄÄ»»* e«™-i ■ $*»
iSW*.-
und Siegel gegründeten Sachen, wie auch m £ auf 6em Ver. Statt finden, einsehen kann,
zug Haftes derAchter kE g^g . sondern nach emgebrachten und und wormn kerne Sentenz, nut vorige Man- verworfenen exceptiombus fu ^tempelbogen , eben so wie bey 6?,KnVZ,cuUorl6bnifei)ien auf rechtskräftige Bescheide gebraucht, und <nOllcL v/) Der Gebrauch des Stempelpapiers /wieaäNo. r.bestmmt, mithin in öerinaen r fl nicht übersteigenden Sachen dasselbe weggelassen, ™ Werth aber solches adhlbiret werden solle;
m So befehlen Wir hiermit gnadigst, Paß sich bey Unfern Fürstlichen Aemtern nach dieser Vorschrift, und dem darinn bestrmmken Unrerse, erd, • (Wchraucbuna des Stemvelvapiers, künftighin geachtet, und derselben n.k^htnh nmhac'ebctroecDen solle. Urkundlich Unserer eigenhändigen Un, kerschrift und beygedruckten Fürstlichen Geheimen Jnsiegels. Darmstadt, den r«.Martii 177$- " / rc
LudrviSr Landgraf ZN Hesse».
(L. S.)


