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Wochenblatt.

Von GSttes Gnaden Ludwig Landgraf;« Hessen rc.

Siebe (getreue! Nachdem- mißfällig $u vernehmen gewesen,was maaßen einige Seither besonders aber während der bißhmgen hSchst bedau­erlichen Fruchtkheurung, und Mangels an Gekrmde, sich einige Unserer Diener und angehörigen, wie auch Juden unterfangen , gegen die vor- 2ne Reichs - und Landesgesetze, Unseren Unterkhanen ihre gezogene Früchte um einen geringen Preis auf dem Halmen abzukaufen, und sol­ch' nachmais mit Wucher, und um einen weit höheren Preiß anderweit zu verkaufen, Wir aber dergleichen höchst Mfbahrm und »»wegenenUn,

ausmachen, welche auf Eischeinen der beklagten Parthie, und deren Vor- iäSÄÄ»»* e«-i $*»

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und Siegel gegründeten Sachen, wie auch m £ auf 6em Ver. Statt finden, einsehen kann,

zug Haftes derAchter kE g^g . sondern nach emgebrachten und und wormn kerne Sentenz, nut vorige Man- verworfenen exceptiombus fu ^tempelbogen , eben so wie bey 6?,KnVZ,cuUorl6bnifei)ien auf rechtskräftige Bescheide gebraucht, und <nOllcL v/) Der Gebrauch des Stempelpapiers /wieaäNo. r.bestmmt, mithin in öerinaen r fl nicht übersteigenden Sachen dasselbe weggelassen, Werth aber solches adhlbiret werden solle;

m So befehlen Wir hiermit gnadigst, Paß sich bey Unfern Fürstlichen Aemtern nach dieser Vorschrift, und dem darinn bestrmmken Unrerse, erd, (Wchraucbuna des Stemvelvapiers, künftighin geachtet, und derselben n.k^htnh nmhac'ebctroecDen solle. Urkundlich Unserer eigenhändigen Un, kerschrift und beygedruckten Fürstlichen Geheimen Jnsiegels. Darmstadt, den r«.Martii 177$- " / rc

LudrviSr Landgraf ZN Hesse».

(L. S.)