Avertiflements.
Nackdeme die von dem verstorbenem Obervorstcher und HofgerichtS- ,..1, Xettn von Rotsmann ju Dozelrode suuicfgelaffene «amtliche Modi« UarVerlassenschast an Deo Meistbietenden öffentlich versteigert werden soll, und nach bereits geschehenen Inventur soihaner Nachlaß
, ) in Pretiofis unD Silber:c
rl in porcellsins von verschiedener Gattung.
,) czn einer nahmhasten Anzahl seidener und anderer mehrentheil« »eich bordirlen Kleider und zugehöriger reichen Vesten.
,»erey vor gg.jfig^tbe, an feinen Mannöhemdern zum Theil mit koste baren Maiickeiten von vielerlei) Gattung und sonstigen Leibgemkhe, nicht »eniger Tafel-und Tischgebeck, auch Servietten von feinem Damast und Bildwerk. ^^üNtieo Stücken von Gewehr. .
• /V tfn Kutschen und dahin gehörigen Geschirr auch Reitzeug.
' 7-) '4n einer nahmhasten Anzahl Seffe-lSnihIen, Tabourets , Ca-
Xiapees, Commoäes, Schränken, Tischen, Spiegeln, Wanduhren) Md sonstigen ***»
Wochenblatt«
OTinifffri6, oder andern Unfern Fürst,. Balleisen 7 wohin f.el ihrer Eigen« mS nacb Äen, zum Bericht und Gutachten überreichen sollen, inma« R.t 1U uns Selbsten keinem furohin offen stehen solle, es seye kann daß ? erweisen könne, bey der ordentlichen Instanz kein Gehör ge« künden m haben, So ist Unser gnädigster und ernster Befehl hiermit, daß Nvon männialichen, bey Vermeidung scharfer Ahndung, hiernach genau geachtet, und diese Unsere General-Verordnung nicht nur beyfallen ?w»r/n narh<iefei;ten Rurlil. Collegiis publiciret, sondern auch IN samtli- ch-n Aeniker?u ss rer Furstl Landen, Denen Durch Den Gloekenschiag zu «rkamMnden Gemeinden, Durch Unsere Beamten öffentlich intim,rtt unbekannt gemacht werden solle. Geben Darmstadt, uenr.Junii 1771.
Ad fpeciale Mandatum Sereni Hirni, Fürst!- Heßifthe Präsident, Lanzlar und Grhermderävhe dasielbstcn.
F.C.Frh. von Moser. A.P. Hesse. Miltenberg. Schulz.


