Wochenblatt.
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pachte! - Was nun den jündenden oder F-uersirabl an* nnl fin^a^ftrtneü b^Feuerverstcjndlgen am besten erweisen: wenn man L^lnem Rohr oder Canone einen zugerichteten Feuerpfei! oder auch einen Pechkranz aus einem Feuermörser schießt oder wirft, so wird er im Ab- schttßen entzündet, auf gleiche Art wird die grobe nitrosifch ♦ schwefelichte MxlC nncr ^rhukn ^rt>e in bcn Dünsten aus der Erde äusge» k>urch schnell wirblkchte Bewegung in den Gewittern zusammen ge- meben, und auf verschiedene Art coagulirt, da sie entzündet herunter ae, schossen, und so sonderbare Wirkungen ausrichtec. 9
^'Ocbfiir|t[id)e Vrrorbmirig.
Gstttö Gnaden Ludwig Landgraf;» Hessen 1c.
. Wir haben zwar seit dem Antritt Unserer Fürstlichen Landes. Regierung mehrmalen verordnet, daß bey sich ergebenden Dienst-Vacanüen fSflVnn<”fankhttnhynfra6nb^f^A v« Bittschriften nicht UN mit, telbar an Uns , sondern bc» Unserm Ministerio übergeben, und von demselben die Berichte von Unseren Collegiis und Beamten, nach Beschaffen« h-it der Umstanden, erfordert, sofort eine jede Sache durch den ordenkli. dm solle^D<6 wöchentlichen Referats an Uns zur Decifion gebracht wer« ,, . W'k müssen aber seit einiger Zeit mißfällig wahrnehmen, daß dieser Unserer Anordnung durchaus nicht nachgelebet, sondern von denen Suv» plicanten, w't gänzlicher Vorbeygehung UnserS Ministern und übrigen Collegien, die Bittschriften sehr häußg an Unö immediate eingesendet, oder auch von denen Supplicanten selbst überbracht werden , wodurch es ge-
,°aß Uns entweder die wahre Beschaffenheit der Sache verborgen bleibet, ober Wir doch außer Stand gehalten werden, in Ermanglung der Berichten und Gutachten Unserer Fürst!. Collegien, Unsere Eiikschlie« ßungen und Resolutionen, nach denen bey jeder Sache vorwaltenden Umstanden genau abzumessen und zu bestimmen.
Nachdem Wir nun dieser immer mehr überhandnehmenden Unorb, jung, 14119«^!) nachzusehen nicht gemeynet find, sondern vielmehr wollen, dav alli unv ieoe Supplicanten ihre Bittschriften nicht mehr unmittelbar an Uns schicken, oder gar selbsten überbringen, sondern solche bey Unserm
Bb; Minister


