72 Wochenblatt.
wohl anständigen Prediger vorzuschlagen. Worauf Jhro Hochsürstl. Durchlaucht derselbige bestens empfohlen
7) M. Johann Lonrad Gebhard / aus Schotten gebürtig, damaligen Praeceptorem claflicnm bey dem Paedag. ilhiftr. aUbiet, unD hat so bald D. Hannekenius von Darmstadt aus gnädigstem Befehl bc# kommen, ihn als Vestungs.und Burgprediger vorzustellen, welches auch nach vorhergegananem examine den dritten Christftyertag , nach von ihme selbst abgelegter Predigt in Beysein Herrn D. Rudraufs / und M.- Mislers Stadtpredigers geschehen in eben demselben zu Ende laufenden i68lsten Jahr. Nachhero wurde er »686. den izten Mertz Licentiatus Theol. und nahm den Grad um Do&. Theol. 1688 am XiUn Dctobr. an promorore D Hannekenio; gleichwie er vorher 1672. am »Lten Mertz von dem Herrn Pro feflb re Henrich phasian zum tNaaister war gemacht worben, nachdem er zuvor in eben demselben Monat uarer Herrn D. Rudraufeine D-lpmat- meraphyf. de vnitate & veritate gehalten. Er ist aber einige Zeit hernach nach Michelstadt NN Erbachischen als Superintendent derselben Grafschaft gekommen.
Von ihm Meldet Ferd. Daflbuius de pura döttrina cudodienda, fraterno alloquio c. I. §. n p. 9 daß er in einem Brief an ihn vom 14. Januar. 1655. aus Michelstadt geschrieben de occh.fis hbi ob im- pugnatum pietifmum» vrbis portis. Er hat sonderlich unter seinem fandst mann Profefl*. Rudrauf die Philosophie gelcrnet. Auf bem Titul der un- ter ihm gehaltenen Disput, nennet er ihn, Dom. patrorwm fautorem, praeceptorem & promotorem fuum omni obfervantia ac animi fubmif- fionis cultu aeuum colendum.
Die Candidati Minifterii nebst den Praeceptorib. dafl* und einigen andere Magiftr. versahen die Nachmittagspredigten, richteten eine besondere Gesellschaft auf, welche ihre Gesetze hatte, auf deren Beobachtung der Ordinarius sehen muste. Äusser diesem läge es letzterem auch ob alle Nachmittag Kinderlehre zu halten. Diese ist nachmalen eingegangen, und wird allein in der Stabtkirchen alle Sonntage zweymal und Mittwochs von dem an der Vurgkirchsn stehenden Stadtprediger catechisiret. *
* Ordentlich wird von dem von dec Stadt prafcntirken Stadtprediger in der ihm gehörigen 12 Uhr Predigt, und von dem Vcspcrprediger in deraUhrPredigt Catechismuslehre gehalten. Nach dem Todt des seel. D. Müllers ist aber die Vespcrpredigt und eine Catechisation unterblieben; und Nachmittags anstatt zweyer Predigten und zweyer Kinderlehren eine gehalten worden. Nunmehr ist £err Prof. D. Hahrd aus Erfurt hierher als Theol Prof, und Vesperpres diqer gnädigst berufen worden, da die Vesperpredigt wieder ihre»; Anfang nehmen wird.


