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Giesser Wochenblatt.

Num. 9.

Dienstags den. Februar. 1771»

Hochfürstlr'che Verordnung wegen Holtz Frevel.

Da Wir bisher verschiedentlich wahrgenommen , daß von unfern Fürstl. Darmsiadtischen Dicatteriis, bey vorfallenden Frevele ostmalen Geldstrafen angesetzet werden , die die Frevler zu erlegen unvermögend. Wir aber hernach genöthiget sind, die Strafen zu erlassen, und aber Wir dadurch besonders bey Forst, und Jagd-Frevlen nicht allein um die Strafen sondern auch um den Holtz»Ersatz kommen; So befehlen Wir hiermit gnadigst, daß in Zukunft bey denen zu haltenden Buß Sätzen darauf Rücksicht genommen werden solle, ob der Frevler Solvendo seye oder nicht, welche ersten fals ihme eine mit seinem Verbrechen gemäße un- nachläßige Geldstrafe anzulegen letzteren falls aber derselbe ohne weitere Anfrage zur Schanzarbeit, deren sich immer vorfindet , zu condemnireu ist. Dadurch wird mancher Boßhafte, der sich bisher auf sein Unvermö-. gen verlassen, abgeschrecket, und Uns wird mancher Nachlaß ersparet Pirmasens den röten Decembr. 1770.

L. L 3. H.

Veränderungen xm Civil-Stand.

Der geheimde Regierungsrath und Confiftorii Direftor Herrn Jan ist als Subdelegatusjur Reichöcammerqerichts r Visitation zu Wetzlar aus höchst gnädigster Bewegung ernannt worden , und den 2ten Jan. da­hin abgegangen.

Der Regierungsrath Herr Schöndorfin Darmstadt ist an die Stelle des gewesenen Oberappellationsrath Herrn Göblers gekommen.

Der Cammerrath Herr Lichtenberg, und der Oberappeüations - Re- frrendarius Herr Hofmann, sind beyde als Oberappellationsrache er­nennet worden.

Der