Ausgabe 
19.11.1771
 
Einzelbild herunterladen

Giesser

WH WWW

Sieben und Vierzigstes Stück.

Dienstags dm 19. CTowmber 1771.

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigster Erlaubnis.

Verdrdnun g.

Ton Gottes Gnaden wir Ludwig Landgraf zu Hessen/ Fürst zu Herschfeld/ Graf zu Latzenelnbogcn rc-

S§efl sodann hochgclabrte Rathe Hebe Getreue! Uns ist des mehrern geziemend vorgetragen worden, was ihr auf den gethanen Vor- schlag, wie dem in samt! unfern Hochfürstl. Landen kündbar gefalle- nen Credit wieder ausgebolfen werden möge, unterm iften Febr. a. c. nebst Beyschließutlg der hierüber erforderten Amtsberichten unterthanigst berichtet und dafür gehalten habt.

Nachdem wir nun darauf nach Euerm gethanen Antrag gnadigst verordnet haben, daß auf den Fall, wann eine dergleichen schändliche Ca- bale, vermöge deren die Gemeinden auf kein Grundstück eines oder des andern ihrer Mitglieder bieten, wann selbiges Schulden halber (ubha- ttirr werden soll, in der Gemeinde würklich existirt, mithin das unter# 'ländlich gesicherte Capital nach vorgängiger gerichtlichen Aufkündigung von dem Schuldnern nichts abgetragen wird, noch durch vorgenommene fubhaftation das Unterpfand an Mann gebracht werden kann, alsdann von Stund an die ganze Gemeinde für die Schuldhaften bey Vermei­dung der promtesten Execution die Zahlung leisten und zu dem Ende das tu Abstossung solches Capitals, erforderliche Geld in Corpore entweder

Aaa von