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Giesser

Mochenblall.

Zehntes Stück«

Dienstags dm ftett März 1771;

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

Fortsetzung des Lebens

Herrn D. Franz Justus Lortholts, ersten Professors der Rechte und Vice. Canzlers auf der Universität Giessen.

8Mu dieser Zeit machte das Vaterland seiner Voreltern auf ihn An- sprüche. Er erhielte einen Ruf nach Kiel, als Cantzleirath und und Professor der deutschen Rechten. Die Erlassung, um dahin abzugehen, wurde ihm nicht gewahret, sondern er bekäme die vierdte or­dentliche Lehrstelle der Rechte, bald darauf die dritte und das akademi­sche Syndikat in Giessen. * *

Ein Mann der Tugend besitzet, wird seine Kräfte allezeit dem Po­sten weihen, welchen er begleitet, er seye in seinem Vaterland oder auser demselben. Vereinigen sich aber die angebohrnen Empfindungen fürs Vater­land damst, welche keine Erinnerung der Pflicht verleihen kann, sondern dem Herzen von Jugend aufeingepragt feyn müssen, so wird der Eifer immer stärcker belebt, und die Dienste werden ersprieslicher. So waren die Verdienste des sel. Herrn Vicecantzkers für seinen gnädigsten Landesherrn in dessen Staatsangelegenheiten er gebraucht wurde, und für die Univer-

** Noch in demftlbigcn Jahre giengen Herr Prof. Wahl von hier als Prof, nach Göttingen, und Herr Reichsbofrath Freyherr von Senckenberg da­maliger Professor allbier, in Fürstluh Nassau Oranische Dienste, alS Ger heimder Iustrtzrath. An. 1745. erlangte er das akademische Syndikat.

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