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Merket! wann ihr die folgende Articul nicht haltet, so sollet ihr wis­sen, daß wir innerhalb 4 Wochen mit Vrandopftr opferen wollen, nicht nur eine, sondern ganze Gegenden weis, daß keiner dem andern kann zn j)ü(fe kommen. Es muß demnach besser werden, oder eine rechte Em­pörung geben.

Erstlich sollet ihr, wer einen richtigen Abschied, Paß oder Kund­schaft hat, paßiren lassen, zu betteln in der Stadt und Amt

Zweytens sollet ihr euere Nachbarn, Würtzburg, Fulda Eilenach und Meinungisch dieses wissend machen. .

Drittens sollen euere Nachbarn ihre Husaren Buben, ihr Schlagen bleiben lassen, andere waren auch Militare, haben 10. 12,. biß 15.Feld­zug gemacht, wo die Buben nicht lecken dörfen, wo ein ander hingeschij- sen hat, sie sollen die Warnung merken, oder es soll ihnen gehen wie de­nen Würtzburgischen Jagers Buben. Vor die scheiß Kerl werden wir nickt davon laufen, aber das sie nicht an uns bringen, und zwingen zu sündigen, zu Morden, Stehlen, Brennen.

Wir wollen den Winter auch (eben, merket es ist fest beschlossen, wo die Bauern Lust an dem Verbote haben, da und an denen Herrschaften wollen wir uns rachen. Gegeben

Ober Eur-pärW Teutsches Jagd Amts Dieectdr.

Aufschrift

An den Amt und Herrschaft in der Tann

a Tann.

- Als ist auf beschehene requifmon der Regierung zu Fulde an hiesige Fürstliche Beamte rescribiret worden, mit denen Benachbarten so ost es nöthig befunden würde, eine gemeinschaftliche Streifung vorzunehmen und nach Maasgabe deren Kaiser!, poenal fanftion und besonders nach dem Edict den 9 May 176z. und erneuerten Verordnung den »8. May 1768. zu verfahren, welche folgender maßen lauten; r

Dieses kommt im folgendem Stucke.

Verkaufen.

Nachdem 1) das ehemalig von Münchilcb jetzo von Freudenbergi- sche Frey Adelich sogenannte kleine HofGuth zu Grosenbuseck zwey Stun­de von hier bestehent in 85 Morgen 3 Viertel 9Ruthen 82. N. Ackerland, zz Morgen 1 Viertel z6 Ruthen h N. Wesen und z Morgen 6 Ru. then